Kriminalprävention
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Kriminalprävention dient der Vorbeugung von rechtswidrigen Taten. Man kann dabei zwischen primärer (allgemeiner), sekundärer (konkreter) und tertiärer (postinzidenter) Prävention sowie Täter-, Situations- und Opferbezogener Prävention unterscheiden. Primäre und sekundäre Prävention sollen dabei einer Ersttat vorbeugen; tertiäre Prävention der Wiederholung. Zu den Maßnahmen im besonderen siehe nachstehende Tabelle.
Tabelle nach Meier[1] | Primäre Prävention | Sekundäre Prävention | Tertiäre Prävention |
Täter- bezogene Prävention |
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Situations- bezogene Prävention |
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Opfer- bezogene Prävention |
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Im Rahmen des Strafrechts werden für die Strafe die Generalprävention und Spezialprävention als Rechtfertigungen herangezogen. Dabei wird tertiäre Prävention unter den Aspekten Abschreckung, Besserung und Sicherung betrieben. Ein wirksames Konzept sind hierbei Jugendstationen, wie sie beispielhaft in Gera eingerichtet wurde. In einem eigenen Gebäude arbeiten Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft zusammen. Ziel dieser behördenübergreifenden Zusammenarbeit ist eine angemessene Reaktion, die zeitnah, erzieherisch und präventiv erfolgt.
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[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Stein, Stefan: Feldaktive Kriminalprävention - Theorie, Praxis, Evaluation, Projektmanagement. WiKu-Verlag (2005) ISBN 3-86553-065-6
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Bernd-Dieter Meier: Kriminologie, München 2003, S. 273.