Landgericht Mainz
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Das Landgericht Mainz ist ein deutsches Landgericht in Mainz.
Nachdem das Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft getreten war, verordnete Großherzog Ludwig IV. am 30. Mai 1879, Ober-, Bezirks- und Handelsgericht in Mainz zum 1. Oktober 1879 aufzuheben und das Landgericht für die Provinz Rheinhessen einzurichten.
Heute sind am Gericht 140 Person beschäftigt, darunter 33 Richter.
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