Landgericht Schwerin
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Das Landgericht Schwerin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Schwerin. Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das Gericht ist Demmlerplatz 1 - 2 untergebracht. Das Gerichtsgebäude wurde 1916 eingeweiht. Hier sind auch die Zivil- und Strafabteilung des Amtsgerichts Schwerin untergebracht. Zu DDR-Zeiten wurde es auch als Gefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) genutzt
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landgericht Schwerin sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Schwerin und Wismar.