Landkreis Kutno
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Der Landkreis Kutno bestand als deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1939 und 1945.
Er umfasste am 1. Januar 1945:
- 3 Städte,
- 11 Amtsbezirke mit der entsprechenden Anzahl Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
Der Landkreis Kutno gehörte bei Beginn des Zweiten Weltkrieges zu Polen und zwar zur Wojewodschaft Łódź. Als Folge des deutschen Angriffs auf Polen wurde der polnische Landkreis Kutno zum 20. November 1939 Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Hohensalza. Der Sitz des Landratsamtes wurde die Stadt Kutno. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder Teil Polens.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Nach der Eroberung durch das Deutsche Reich wurde bis 1945 allein der Stadt Kutno das Recht der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Alle übrigen Städte und Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst und wurden durch Amtskommissare verwaltet.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig die bisher polnischen Ortsnamen weiter. Die Eindeutschung der Kreis- und Stadtbezeichnung Kutno – etwa in „Kutten“ – unterblieb, da die Erinnerung an die Schlacht bei Kutno im September 1939 erhalten bleiben sollte.
Mit der Anordnung über Ortsnamenänderung im Reichsgau Wartheland des Reichstatthalters im Warthegau (so die offizielle Behördenbezeichnung) vom 18. Mai 1943 legte dieser im Einverständnis des Reichsministers des Innern alle Namen von Orten mit Postdienststellen, Bahnhöfen, Haltepunkten und Güterladestellen endgültig in einer deutschen Form fest. Dieses waren lautliche Angleichungen, Übersetzungen, Neuschöpfungen oder Verbesserungen der 1939 vorläufig eingeführten Verdeutschungen, zum Beispiel:
- Dąbrowice: Dommstätt,
- Krośniewice: Kroßwitz,
- Lanieta: Laningen,
- Ostrowy: Kranzwerder,
- Plecka Dąbrowa: Bleckau,
- Radzyń: Ratzingen,
- Rdutów: Duttau,
- Strzelce: Strelze,
- Turzynów: Duttau,
- Żychlin: Zichlin.