Landkreis Schrimm
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Der preußisch-deutsche Landkreis Schrimm bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Schrimm umfasste am 1. Januar 1945:
- 5 Städte,
- 72 Gemeinden.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Schrimm im Regierungsbezirk Posen in der preußischen Provinz Posen.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Schrimm.
Das Landratsamt war in Kurnik und wurde am 3. Juli 1827 nach Schrimm verlegt.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Am 1. Oktober 1887 wurdem die Stadtgemeinde Jaratschewo, die Landgemeinden Chytrowo, Gola, Lowencice, Wojciechowo und die Gutsbezirke Chytrowo, Gola, Lowencice, Lukaszewo, Niedzwiady und Wojciechowo aus dem Kreis Schrimm in den neuen Kreis Jarotschin umgegliedert. Ferner traten die Landgemeinden Deleszyn, Dusin, Jawory, Koszkowo, Ostrowo, Strumiany Hauland und Wycislowo und die Gutsbezirke Deleszyn, Dusin, Jezewo, Koszkowo und Ostrowo zum neuen Kreis Gostyn.
[Bearbeiten] Polen
Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Schrimm nunmehr als Śrem dem polnischen Staat an.
[Bearbeiten] Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Śrem unter seinem deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Posen.
Im Zuge der Vergrößerung des Stadtkreises Posen wurden am 1. April 1942 jeweils Teile der Gemeinden Engarhof, Hagenfelde, Neu Steindorf und Steindorf und am 1. Januar 1943 Teile der Gemeinde Bergdorf aus dem Landkreis Schrimm nach Posen eingliedert.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Der Kreis Schrimm gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.
Nach der Annexion durch das Deutsche Reich wurde den Städten Moschin und Schrimm die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Städte und Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.
Im laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Blazejewo (Blażejewo): 1939: Blitzensieg (!)
- Bnin: Seebrück
- Brodnica: 1939: Hochkirch, 1943: Brodenkirch
- Dolzig (Dolsk): 1943: Dolzig (Wartheland)
- Kurnik (Kórnik): 1939: Burgstadt, 1943: Burgstadt (Wartheland)
- Wiesenau: Schönwiesenau,
- Xions: 1939: Tiefenbach, 1943: Schonz
- Zabno (Żabno): 1939/1943: Hirschdorf