Landschaftsschutzgebiet
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Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.
Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer, sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. In vielen Bundesländern geschieht das durch das abgebildete grüne Schild.
In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sollen beseitigt werden und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden.
Landschaftsschutzgebiete werden nicht ausgewiesen bei vollkommen unberührter oder intakter Natur, sondern insbesondere wenn Landschaften eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben. Das kann eine Heidelandschaft sein, die erst durch die Beweidung entstanden ist, oder Flussauen, die oft und gerne zur Erholung genutzt werden.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen (etwa dem Erhalt der Heidelandschaft), es gilt aber kein absolutes, sondern ein relatives Veränderungsverbot. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
Landschaftsschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
Neben dem Landschaftsschutzgebiet kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
- Besonderer Gebietsschutz: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke
- Schutz einzelner Landschaftsteile: Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile
- Schutz von Arten und Biotopen: Biotopschutz
- Europäische Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000
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