Landshuter Erbfolgekrieg
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Der Landshuter Erbfolgekrieg ergab sich aus einer Abmachung der beiden Wittelsbacher Linien Bayern-München und Bayern-Landshut bezüglich der Erbfolge, falls eine Linie keinen männlichen Nachkommen haben sollte. Demnach sollte in diesem Fall das Land an die Linie mit männlichem Nachkommen fallen. Dieses Abkommen setzte sich jedoch über kaiserliches Recht hinweg, da das Land eigentlich an den Kaiser hätte fallen müssen.
Da Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut mit seiner Frau Jadwiga von Polen keinen männlichen Erben hatte, setzte er seine Tochter Elisabeth als Erbin ein. Die aufgrund der Abmachung erbberechtigte Münchener Linie der Wittelsbacher wollte das nicht hinnehmen, so dass es 1503 zum Landshuter Erbfolgekrieg kam. Im Zuge dieses zweijährigen Krieges wurden viele Dörfer rund um Landshut niedergebrannt, wie z.B. Ergolding.
1505 endete der Krieg mit dem Tode Elisabeths und ihres Ehemanns Ruprecht von der Pfalz und einem Schiedsspruch von Kaiser Maximilian am 30. Juli auf dem Reichstag zu Köln. Die beiden Enkel Herzog Georgs, Ottheinrich und Philipp, erhielten die Junge Pfalz, ein zersplittertes Gebiet von der oberen Donau über Franken bis zur nördlichen Oberpfalz. Als Hauptstadt des neuen Staates wurde Neuburg an der Donau gewählt.Da die beiden Erben noch nicht volljährig waren, regierte dort Pfalzgraf Friedrich II. als Vormund. Der Rest des Gebietes ging an die Münchener Linie der Wittelsbacher. Das Gebiet um Kufstein hatte sich der Kaiser selbst als Preis seiner Vermittlung vorbehalten; die Reichsstadt Nürnberg gewann bedeutende Gebiete östlich der Stadt, darunter die Ämter Lauf, Hersbruck und Altdorf. Der spätere Pfalzgraf Ottheinrich ließ Neuburg an der Donau mit gewaltigen Geldmitteln zur Residenz ausbauen. Durch Erbfolge wurde er später Kurfürst der Pfalz, wo er mit dem Ottheinrichsbau des Heidelberger Schlosses zu einem der bedeutendsten Bauherren der deutschen Renaissance aufstieg.