Laufzeit
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Der Begriff Laufzeit wird in der Physik, der Akustik, der Elektrotechnik, der Informatik und in der Wirtschaft sowie im juristischen Bereich wie folgt verwendet:
- In der Physik ist dieses allgemein die Zeit, die ein Signal zur Überwindung einer bestimmten Distanz benötigt, beispielsweise die Laufzeit des Schalls bis zum Eintreffen des Echos. Mit ihrer Hilfe sind durch Ortung einfache Entfernungsmessungen möglich, siehe Navigation, Echolot und Radar. Die Laufzeit von Lichtimpulsen kann zur Entfernungsmessung verwendet werden, siehe Elektronische Distanzmessung.
- In der Akustik ist dieses die Laufzeit Δt von akustischen Signalen und in der Elektrotechnik die Laufzeit Δt von elektrischen Signalen. Zum Richtungshören beim natürlichen Hören erzeugt Schall von der Seite eine interaurale Laufzeitdifferenz ITD vom 0,63 ms an den Ohren. Bei der Stereo-Lautsprecherwiedergabe wird als Lautsprechersignal für eine Hörereignisrichtung 100%, entsprechend einer Auslenkung von 30° aus der Richtung eines Lautprechers eine Laufzeitdifferenz von etwa Δ t = 1,5 ms (1 ms bis 2 ms) benötigt. Siehe: Lokalisation (Akustik) und Laufzeitstereofonie und in der Elektrotechnik Laufzeit (Elektrotechnik) und Delay (Musik), sowie Korrelationsgradmesser und Korrelation.
- In der Geophysik dienen die Laufzeiten von seismischen Welle der Erforschung der Erdkruste bzw. des Schalenbaus der Erde, siehe Laufzeitdiagramm.
- In der Informatik gibt es zwei Bedeutungen von Laufzeit:
- die Zeitspanne, innerhalb derer ein Software-Programm im Arbeitsspeicher ausgeführt wird, siehe Laufzeit (Informatik).
- die asymptotische Laufzeit eines Algorithmus, mit der in der theoretischen Informatik abgeschätzt wird, wie lange ein Algorithmus in Abhängigkeit von der Länge der Eingabe benötigt, um ein Problem zu lösen.
- In der Wirtschaftssprache bezeichnet Laufzeit z.B. die Zeit zwischen der Emission und der Rückzahlung eines festverzinslichen Wertpapiers, siehe Laufzeit (Wirtschaft).
- Im Recht bei Verträgen bezeichnet Laufzeit die Gültigkeitsdauer eines Vertrages.
- Im Postwesen bezeichnet die Laufzeit die Transportzeit einer Postsendung vom Absender zum Empfänger.
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