Lex Norrmalm
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Bei der Lex Norrmalm aus 1953 handelte es sich um ein schwedisches Enteignungsgesetz aus 1953, das für den Flächenabriss und Neubau eines innerstädtischen Stadtviertels von Stockholm maßgeschneidert war.
Durch die Deklarierung großer zusammenhängender Flächen, die im Besitz verschiedenster Parzelleneigentümer standen, als Bauverbots- und Expropriationsszone kam es zur Verslumung und Entwertung der betroffenen Parzellen, die später, neu gruppiert, durch große Neubauten von Finanz- und Handelskonzernen auf modernisierter Infrastruktur wieder eine Aufwertung erfuhren. Nach dem führenden schwedischen Juristen Jacob W.F. Sundberg hatte das Gesetz generell eine preisdrückende und verunsichernde Wirkung auf den schwedischen Immobilienmarkt. Als das Problem von den betroffenen Grundstückseignern vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg gebracht wurde, zog die schwedische Regierung die Lex Norrmalm 1979 zurück. Der Gerichtshof entschied in der Folge in der Sache Sporrong und Lönnroth gegen den Staat Schweden 1982 im Sinne der Kläger.