Logistep
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Firmen-Logo | |
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Konzerninformation | |
Name | Logistep AG |
Hauptsitz | Zug |
Firmen-Information | |
Unternehmensform | AG |
Firmenname | Logistep AG |
Gründungsdatum | 13. Februar 2004 |
Gründungsort | Zürich |
Firmensitz | Zug |
Mitarbeiter | - |
Umsatz | - |
Adresse | |
Kontaktadresse | Im Rötel 23 CH-6300 Zug |
Telefon | +41-43(0) / 444-05-45 |
Fax | +41-43(0) / 444-05-46 |
Info@logistepag.com | |
Webseite | www.logistepag.com |
Liste schweizer Unternehmen |
Die Logistep AG ist eine Firma mit Sitz in der Schweiz. Gemäss Eintrag beim zuständigen Handelsregisteramt Zug[1] ist Leszek Krzysztof Oginsky, polnischer Staatsangehöriger, mit Wohnsitz in Karlsruhe, einziger Direktor des Unternehmens mit Einzelunterschrift. Die Logistep AG erlangte durch private Ermittlungen in der Filesharing-Szene Bekanntheit. Nach Aussage der Logistep durchforstet hierbei ihre Software im Auftrag der Rechte-Inhaber P2P-Netzwerke nach deren geschützten Werken und übergibt die ermittelten Daten einer Kanzlei, falls Urheberrechtsverletzungen dokumentiert werden. Diese erstattet dann Strafanzeige.
[Bearbeiten] Geschäftsmodell
Die Software beruht laut Heise auf einer modifizierten Version des Shareaza-Clients, der auf mehrere populäre P2P-Protokolle zugreifen kann. Dies wird von Logistep nicht bestätigt. Der Client durchsucht P2P-Netzwerke nach Werken, die durch das Urheberrecht geschützt sind und somit illegal angeboten werden. Wird ein solches Werk entdeckt, wird die IP-Adresse des Anbietenden gespeichert. Nun werden mehrere Schritte angestossen:
- Durch eine Rechtsanwaltskanzlei wird gegen den Inhaber der ermittelten IP-Adresse Strafanzeige gestellt.
- Anfangs wurde anhand der gefundenen IP-Adresse der Provider ermittelt, in dessen Adressbereich die Adresse fällt. Die Logistep-Software verschickte nun an diesen Provider automatisch eine E-Mail mit der Aufforderung, die Log-Daten zur gefundenen IP-Adresse nicht zu löschen. Außerdem wurde der Hinweis beigefügt, dass eine potenzielle Straftat vorliege und die Staatsanwaltschaft in nächster Zeit Zugriff auf die Log-Daten beantragen werde.
Dieses Vorgehen wurde vor Gericht aufgrund einer Klage von Versatel für unzulässig erklärt.[2][3]
- Falls die zuständige Staatsanwaltschaft aufgrund der Strafanzeige den Inhaber der IP-Adresse für den fraglichen Zeitpunkt ermitteln konnte (damit dies möglich ist, muss der Provider entsprechende Logs aufbewahrt haben), nimmt die von Logistep beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die Möglichkeit der Akteneinsicht wahr. Aufgrund der ermittelten Adresse nimmt sie dann eine Abmahnung vor. Ziel ist nämlich keineswegs ein Straf- oder Zivilprozess, sondern der Erhalt einer Unterlassungserklärung und die außergerichtliche Zahlung eines Schadensersatzes. Auf diese Weise wurden beispielsweise im Oktober 2005 3700 Abmahnungen verschickt.
[Bearbeiten] Umgang der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit Massenstrafanzeigen
Anfang Januar 2006 gab die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine Empfehlung bezüglich des Vorgehens bei Massenstrafanzeigen heraus. Demnach soll der Beschuldigte weiterhin über die verwendete IP-Adresse identifiziert werden, so dass das zivilrechtliche Vorgehen (Ermittlung des Beschuldigten per Akteneinsicht) auch weiterhin praktiziert werden kann. Die Empfehlung für strafrechtliche Konsequenzen wird nach Anzahl der illegal vertriebenen Werke klassifiziert:
- bei weniger als 100 Werken: Einstellung des Verfahrens
- bei 101-500 Werken: Befragung des Beschuldigten
- bei mehr als 500 Werken: Durchführung von Ermittlungen, gegebenenfalls mit Wohnungsdurchsuchung.
Diese Richtlinien gelten für Beschuldigte, die nicht bereits einschlägig vorbestraft sind. Laut „heise online“ werden derartige Empfehlungen „üblicherweise [...] auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt“.[4]
[Bearbeiten] Resonanz
Vor allem Kunden äußern sich positiv über die Aktionen der Firma.
[Bearbeiten] Peppermint Jam
Wolfgang Sick, Geschäftsführer von Peppermint Jam, über die Beauftragung von Logistep: "Wir betrachten deren Arbeitsweise als eine gute Möglichkeit, ein überfälliges Unrechtsbewusstsein bei den Internet-Nutzern zu schaffen."
[Bearbeiten] Zuxxez
"Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestätigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen."
Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind.""
[Bearbeiten] Kritik
[Bearbeiten] Behinderung der Ermittlungen
Durch Versenden der Abmahnungen durch die Rechteinhaber werden die Verdächtigten dazu aufgefordert, sämtliche fraglichen Werke umgehend zu löschen und die Weiterverbreitung einzustellen. Kommt der Betroffene der Aufforderung nach, so bleiben für die ermittelnde Staatsanwaltschaft keine Beweise zu sichern, da bereits alle Spuren gelöscht wurden.
[Bearbeiten] E-Mails an Provider
Die Provider sind nach deutschen Recht (noch) dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten nach Verbindungsende zu löschen, sofern sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Die Aufforderung Logisteps zur Aufbewahrung dieser Verbindungsdaten wird somit von Kritikern als Aufruf zu einem Gesetzesverstoß gewertet. Theorie und Praxis weichen bei einigen Providern anscheinend ab.[5]
Des Weiteren führen die automatisch generierten E-Mails zu einem beträchtlichen Aufwand beim betreffenden Provider. So wurde Logistep durch eine vom Provider Versatel beantragte einstweilige Verfügung untersagt, weiterhin E-Mails zu senden.
[Bearbeiten] Eindeutigkeit der GUID
Logistep behauptet, in irgendeiner Form einen GUID zu erstellen, der unabhängig von der IP Internetnutzer identifiziert. Da Logistep seine Technik geheim hält und eine Offenlegung bzw. die Anerkennung dieses GUID vor Gericht noch aussteht, ist die Beweiskraft fraglich.
Sollte es sich tatsächlich um den Credit-Hash des eDonkey-Netzwerks oder eine vergleichbare ID des Gnutella 1/2- oder BitTorrent-Netzwerks handeln, so ist eine Beweiskraft fraglich, da sich diese IDs leicht manipulieren, neu generieren und sogar von anderen Usern "stehlen" lassen. Zudem ist die Zuweisung des selben Hashs an zwei User zwar unwahrscheinlich, aber möglich.
[Bearbeiten] Statements von Rechteinhabern bzw. Interessenverbänden
Der Sprecher des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI Hartmut Spiesecke lehnt das Vorgehen ab, da man nicht glaube, dass die Abschreckungswirkung durch Verdopplung der Anzeigen gesteigert werden kann. Stattdessen wolle man bei den Nutzern "ein Gefühl wie beim Schwarzfahren" erzeugen, also das Unrechtsbewusstsein stärken.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schliesst die Nutzung eines solchen oder eines ähnlichen Systems für die Zukunft nicht aus. Dennoch sieht man hier das Logistep-Vorgehen zwiegespalten: Einerseits ist dies ein gangbarer Weg, um an die Adressdaten der Nutzer heranzukommen, andererseits werden die Strafverfolgungsbehörden jedoch massiv belastet was die Kooperation verschlechtern kann.
[Bearbeiten] Abmahnende Anwaltskanzleien
Bisher nahmen folgende Anwälte bzw. Anwaltskanzleien die Abmahnungen anhand der Logistep-Daten vor:
- Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte[6]
- Dr. Karl, Urmann & Wagner Rechtsanwälte[7]
- Kornmeier Kollegen[8]
[Bearbeiten] Legitimation der Abmahnungen
Aufgrund eines Urteils[9][10] des Landgericht Mannheim vom 15. Dezember 2006 verlor das Musik-Label Peppermint Jam Records eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage bezüglich des Werks "In The Mid-Nite Hour" von Interpret Warren G.
Das Label konnte nicht nachweisen, tatsächlich die Nutzungsrechte dieses Albums inne zu haben. Die alleinige Urheberschaft von Warren G wurde ebenfalls nicht belegt. Demnach wäre - lt. Landgericht Mannheim - Peppermint Jam (bzw. die beauftragte Kanzlei Schutt-Waetke) nicht bemächtigt die Urheberrechtsverstöße überhaupt zu verfolgen.
[Bearbeiten] Gebührenanspruch bei Massenabmahnungen
Das Amtsgerichts Mannheim verweigerte in einem Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) den Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren im Zusammenhang einer Logistep-Massenabmahnung.[11]
In diesem Fall klagte die Kanzlei Schutt-Waetke (welche die angeblichen Urheberrechtsverstöße mittels der Logistep-Daten zivilrechtlich verfolgt) gegen einen abgemahnten Internetnutzer. Dieser zahlte zwar die geforderten 50,- Euro Schadenersatz für den Rechteinhaber Zuxxez, weigerte sich jedoch die "Gebührenpauschale" von 150,- Euro zu entrichten. Der Abgemahnte erhielt vom Gericht in vollem Umfang recht. Des weiteren wurde der Kanzlei Schutt-Waetke attestiert, die Massenabmahnungen lediglich zum Zwecke der Kosteneintreibung durchzuführen.
[Bearbeiten] Kunden
- Zuxxez: PC-Spiel Earth 2160. 13700 Strafanzeigen.[12]
- CDV Software Entertainment AG: unter anderem das PC-Spiel „Panzers Phase2“.[13][14]
- 10tacle Studios AG: hat die Lizenz des Spiels "Codename Panzers" von CDV übernommen [15]; auch nach der Übernahme wurden Abmahnungen bezüglich dieses Spiels versandt
- Moses Pelham/3p-Label: Werke von Glashaus. Aufwandspauschale bei Abmahnung: 250 Euro, Schadensersatzforderung: 50 Euro.[16]
- Eidos GmbH: u. a. die Titel „Total Overdose“ und „Conflict Global Storm“.[17]
- Peppermint Jam: Werke von Mousse T, Roachford und Warren G. [18]
- Electronic Arts: keine näheren Angaben.
- ITSTH - IT-Services Thomas Holz: Easy2Sync, Easy2Sync for Outlook u.a. (Abmahnungen auch für die Demo-Versionen (Freeware) seit Dezember 2006, Loging Mai–Juli 2006).[19]
- Holger Achtermann: Prüfungsvorbereitungen Angelschein, Sportbootsführerscheine u.a. (Abmahnungen seit Dezember 2006, Loging Mai-Juli 2006).[20] Anzeichen verdichten sich, dass auch im Falle der Achtermannsoftware Demo-Versionen ohne Serial-Code abgemahnt wurden.[21]
- Deep Silver / JoWooD (Vertrieb durch Koch Media): PC-Spiel Gothic 3[22]
- Koch Media Deutschland GmbH: PC-Spiel Geheimakte Tunguska. Abmahnungen und Unterlassungserklärungen durch kuw Rechtsanwälte
[Bearbeiten] Weblinks
- Homepage der Logistep AG
- Homepage der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke
- Homepage der Anwaltskanzlei Kornmeier & Kollegen
- Homepage der Anwaltskanzlei Dr. Karl, Urmann & Wagner
- Plattform für die Opfer der Abmahnungen
- FAZ Bericht
- Heise-Newsticker Bericht über die Strafanzeigen
- Heise-Newsticker Bericht über juristische Niederlage der Strafanzeigen-Maschinerie
- Bericht über weitergehende Anzeigen bei Gulli.com
- Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]
- Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Handelsregisteramt Zug
- ↑ Nutzer illegaler Tauschbörsen können aufatmen
- ↑ Nutzer illegaler Tauschbörsen bekommen rechtliche Verschnaufpause
- ↑ Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
- ↑ Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)
- ↑ Sand im Getriebe der Logistep-Massenabmahner
- ↑ Antipiracy
- ↑ Sand im Getriebe der Logistep-Massenabmahner
- ↑ Urteil: Musik-Label Peppermint Jam kann Abmahnlegitimation nicht nachweisen
- ↑ Achillesferse Aktivlegitimation?
- ↑ Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei
- ↑ Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch
- ↑ Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer
- ↑ CDV News: „Besonderes Augenmerk gilt PANZERS Phase2“ (Stand 02.05.2006)
- ↑ Codename Panzers: Phase II - Publisher gewechselt
- ↑ Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer
- ↑ Abmahnungen der Musikindustrie (neben der bereits bekannten Spieleindustrie)
- ↑ Auch Mousse T und Kollegen vertrauen auf die P2P-Fahnder von Logistep
- ↑ Sand im Getriebe der Logistep-Massenabmahner
- ↑ Sand im Getriebe der Logistep-Massenabmahner
- ↑ Abmahnungen von Demo-Versionen der Achtermann-Software verdichten sich
- ↑ Gothic 3 - Abmahnwelle gegen Raubkopierer