Lotteriemonopol
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Das so genannte Lotteriemonopol besteht in Ländern wie Deutschland oder Österreich. Danach dürfen nur die konzessionierten Lottogesellschaften (in Deutschland auf Ebene der Bundesländer) Lotto durchführen. In der Schweiz ist das Lotteriemonopol auf der Ebene der Kantone organisiert: Deutschschweizer Kantone führen die Swisslotto, die französischsprachigen Kantone die Loterie Romande.
Analog dazu gibt es ein Wettmonopol zum Beispiel im Bereich der Sportwetten.
Private Lottoanbieter oder gewerbliche Tippgemeinschaften bieten gegen Gebühren Lotto an, spielen jedoch nicht selbst, sondern bei den konzessionierten Unternehmen.
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[Bearbeiten] Staatsvertrag
Das Lotteriemonopol basiert auf dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland[1]. Der Vertrag regelt unter anderem, dass ein „ausreichendes Glücksspielangebot sichergestellt“ wird, aber auch, dass der „natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt wird“. Ebenso ist dort geregelt, dass „ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird“.
Die Entwicklung eines neuen Staatsvertrages zum Glücksspielwesen wurde durch das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006[2] angestoßen. Darin entschied das BVerfG, dass ein Staatsmonopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Es räumte jedoch den Ländern ein, ein Staatsmonopol „konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten“. In der Folge intensivierten die Lottogesellschaften der Länder ihre Bemühungen bzgl. der Spielsuchtbekämpfung. Das Ergebnis ist ein Entwurf für einen neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland [3], welcher ab 2008 den Glückspielbereich neu regeln soll. Hiernach ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes möglich (§4 Abs. 1); Glücksspiele im Internet sind generell verboten (§4 Abs. 4).
Die Unterzeichnung des Vertragsentwurfs durch die 15 Bundesländer (außer Schleswig-Holstein) steht noch aus. Der Druck auf die Länder, einen gesetzeskonformen Vertrag zu entwerfen, wird durch Urteile des Bundeskartellamtes, des Bundesverfassungsgerichts, des EuGHs und auch den am 22. März gefassten Beschluss der EU Kommission, den Vertrag eingehend zu prüfen, immer größer.
[Bearbeiten] Zur Rechtfertigung des Monopols
Das Monopol wurde unter anderem eingerichtet, um Spieler vor Spielsucht zu schützen.
Dass Monopole Suchtverhalten steuern können, wird jedoch auch bezweifelt. Des Weiteren werden verschiedene Standpunkte auch aus Sicht des Wettbewerbs diskutiert. In der Schweiz etwa wurden Gesuche von WWF und Greenpeace um die Errichtung einer eigenen Lotterie abgelehnt. In Deutschland scheiterte eine Lotterie von Greenpeace und anderen Organisationen offenbar an gesetzlichen Auflagen, die keinen hohen Jackpot und nur sehr begrenzte Lotteriewerbung zuließen.[4]
Ein nicht unbedeutender Teil der Einnahmen der staatlichen Lottogesellschaften - die so genannten Zweckerträge - fließen gemeinnützigen Zwecken zu. In der Schweiz ist das mit Lotteriefonds organisiert.
[Bearbeiten] Kartellverfahren
Am 28. August 2006 verkündete das Bundeskartellamt, dass es ein Verwaltungsverfahren eröffnen werde, wonach die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder mit sofortiger Wirkung mehr Wettbewerb zulassen müssen. Danach soll es u. a. privatrechtlichen Gesellschaften einfach ermöglicht werden, die staatlichen Lotterieangebote in eigener Regie – auch in eigenen Annahmestellen − zu vertreiben. Auch soll die Beschränkung der Lottogesellschaften auf das jeweilige Bundesland aufgehoben werden, damit auch ein Wettbewerb unter den staatlichen Einrichtungen entsteht. Das staatliche Lotteriemonopol wird durch diese Entscheidung zwar nicht abgeschafft, da weiterhin ausschließlich staatliche Lotterieangebote existieren, die nun jedoch erheblich um private Weiterverkäufer-Angebote ergänzt werden. Als Folge dieses Kartellverfahrens haben die jeweiligen Landes-Lotteriegesellschaften die Möglichkeit, online Lotto zu spielen vorläufig eingestellt bzw. an private Vermittler übergeben. Online-Lotto ist damit derzeit (Stand: Dez. 2006) in Deutschland nur noch bei privaten Vermittlern möglich.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ http://hh.juris.de/hh/gesamt/LottoWStVtrG_HA.htm
- ↑ http://www.deutscherlottoverband.de/fileadmin/user_upload/documents/BVerfG_Sportwetten/Bayern/BVerfGE_Sportwetten.pdf
- ↑ http://www.deutscherlottoverband.de/fileadmin/user_upload/documents/LotStV/2006/Entwurf_GlueStV_vom_14.12.06.pdf
- ↑ http://www.taz.de/pt/2004/12/22/a0126.1/text.ges,1