Luftverkehrshindernis
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Als Luftverkehrshindernis wird ein Bauwerk bezeichnet, welches in den kontrollierten Luftraum reicht. Es muss im Regelfall an den Teilen, die in den kontrollierten Luftraum reichen, rot-weiß gestrichen sein und nachts mit roten Lampen und ggf. einem Gefahrenfeuer gekennzeichnet sein.
Beispiele sind Freileitungen und Hochhäuser in Flugplatznähe sowie Fernmeldetürme, hohe Schornsteine, Kräne und Windenergieanlagen.