Münzherr
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Münzherr ist eine mit dem Münzregal ausgestattete Person, die in ihrem Auftrag Münzen prägen lässt. In der Regel waren dies Könige, aber auch Adlige oder Kleriker, die vom König das Münzregal erhielten. Im Spätmittelalter traten dann auch Städte, die sich von ihren Landesfürsten emanzipiert haben, in den Kreis der Prägeberechtigten.
Das Münzrecht inne zu haben war ein sehr lukratives Vorrecht, da der durch den von den Münzmeistern zu leistende Schlagschatz doch einen erheblichen Gewinn mit sich brachte. Für viele Fürsten des Mittelalters war dies die größte Einnahmequelle. Da sie einen sehr teueren Lebensstil verfolgen und auch oft militärische Konflikte auszutragen hatten, konnte es so sogar des öfteren vorkommen, dass Münzherren sich von den bei ihnen angestellten Münzmeistern Geld leihen mussten.