Majdanek-Prozess
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Der Majdanek-Prozess von 1975 bis 1981 war ein Prozess gegen 17 ehemalige SS-Angehörige des KZ Majdanek in Düsseldorf.
Die Hauptverhandlung begann am 26. November 1975 im Landgericht Düsseldorf. Alle Angeklagten waren Teil der Wachmannschaft im Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek.
Das Lager Majdanek war 1941 nahe der Stadt Lublin im damaligen Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete eingerichtet worden. Der Name stammt vom Lubliner Stadtteil Majdan Tatarski, offiziell trug es den Namen Konzentrationslager Lublin. Insgesamt wurden im KZ Majdanek etwa 250.000 Menschen ermordet beziehungsweise in den Tod getrieben. Als die Rote Armee näherrückte, wurde das Lager verlassen und die noch etwa 1000 Gefangenen fortgeschafft. Am 23. Juli 1944 wurde das Lager befreit.
Sechs SS-Leuten wurde schon im November 1944 in Lublin der Prozess gemacht, von denen zwei Selbstmord begingen und die anderen vier zum Tode verurteilt wurden. In den Jahren 1946 bis 1948 fanden in Lublin weitere Prozesse gegen viele SS-Mitglieder statt, die meisten waren Wachtposten in Majdanek gewesen. Sieben von ihnen wurden zum Tode verurteilt, darunter auch die Kommandantin des Frauenlagers, Else Ehrich, der Rest erhielt Haftstrafen.
Erst 1975, nachdem als Reaktion auf den Prozess gegen Adolf Eichmann auch in der Bundesrepublik Deutschland die Strafverfolgung von NS-Tätern anlief, wurden weitere Personen für Verbrechen in Majdanek vor Gericht gestellt. Der Tatvorwurf: Massenvernichtungsverbrechen in Lagern, NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten. Es wurden rund 350 Zeugen aus dem In- und Ausland gehört, darunter auch 215 Häftlinge, die sich noch einmal mit den schrecklichen Erlebnissen ihrer KZ-Haft auseinandersetzen mussten. Staatsanwalt war Dieter Ambach. Die Verteidiger der angeklagten SS-Leute gehörten teilweise Neonazi-Organisationen an.
Das Urteil wurde am 30. Juni 1981 verkündet. Acht Beschuldigte erhielten Freiheitsstrafen, Hermine Ryan geb. Braunsteiner eine lebenslange Freiheitsstrafe, die anderen sieben, darunter Hildegard Lächert, zwischen drei und zwölf Jahren. Fünf weitere Angeklagte mussten mangels Beweisen freigesprochen werden, da viele Zeugen die Täter nach so langer Zeit nicht mehr eindeutig identifizieren konnten. Ein Angeklagter war verhandlungsunfähig geworden, drei weitere starben während des Verfahrens.
Die Gerichtsurteile sorgten in der Folge für hitzige Debatten, da die verhängten Strafen vielen Beobachtern als zu gering erschienen.
[Bearbeiten] Dokumentarfilm
- Der Prozess (BRD 1984, von Eberhard Fechner)
[Bearbeiten] Weblinks
- Landgericht Düsseldorf spricht Urteile im Majdanek-Prozeß Artikel in Landtag Intern vom 26. Juni 2001 (Landtag Nordrhein-Westfalen)