Majorzwahl
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Majorzwahl bezeichnet die in der Schweiz übliche Mehrheitswahl, angewandt zur Wahl
- des Ständerates (kleine Kammer) (Ausnahme: der Kanton Jura)
- der Mitglieder des Nationalrates in den Kantonen mit nur einem Vertreter
- der kantonalen Regierungen (Ausnahme: Kantone Tessin und Zug)
- des kantonalen Parlaments in Graubünden und den beiden Appenzeller Halbkantonen
- einiger Gemeinderäte.
Auch der Wahlmodus bei den parlamentarischen Wahlen zum Bundesrat kann als Majorz bezeichnet werden, allerdings wird dort ein Sitz nach dem anderen bestellt. Gewählt wird nur, wer ein absolutes Mehr (Anzahl gültiger Stimmen geteilt durch zwei plus eins) erreichen kann. Werden nicht alle Sitze besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt in dem der- oder diejenigen Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind.
[Bearbeiten] So funktioniert die Majorzwahl
Die Majorzwahl ist ein wesentlich einfacheres System als die Proporzwahl. Es bekommt immer der Kandidat oder die Kandidatin das Amt, der oder die die meisten Stimmen erhält, im Gegensatz zur Proporzwahl, wo zuerst nach Parteien ausgezählt wird. Im typischen Schweizer Majorz gibt es zwei Wahlgänge: Im ersten zählt das absolute Mehr, im zweiten das relative. Nach dem ersten Wahlgang können sich Kandidaten zurückziehen; es ist aber auch möglich, dass ein neuer Kandidat aufgestellt wird (etwa weil ein Kandidat im ersten Wahlgang so schlecht abgeschnitten hat, dass die Partei ihren Kandidaten wechselt).
Die Bundesratswahl verwendet ein leicht abgeändertes Verfahren: In den ersten zwei Wahlgängen ist die Wahl frei, jeder Schweizer mit passivem Wahlrecht kann gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang zählen nur noch Stimmen für Kandidaten, die in den ersten zwei Wahlgängen bereits Stimmen erhalten haben; ausserdem wird in jeder Runde der Kandidat mit den wenigsten Stimmen "entfernt", bis ein Kandidat mit absolutem Mehr gewählt ist.
Der Nachteil ist, dass kleine Parteien oft nur wenige Sitze erhalten, siehe Mehrheitswahl.