Manipel (Liturgische Kleidung)
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Der Manipel (von lat. manipulus) ist ein nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht mehr vorgeschriebenes und daher ungebräuchlich gewordenes liturgisches Gewand katholischer Geistlicher während der Messfeier.
[Bearbeiten] Form, Trageweise und Gebrauch
Der Manipel ist streifenförmig und wird am linken Handgelenk getragen, d.h. über den Arm so gelegt, dass die Enden gleichlang herunterhängen. In seiner Form ähnelt er so der (längeren, weil über den Schultern getragenen) Stola.
Der Manipel kann von allen höheren katholischen Geistlichen benutzt werden (Diakon, Priester und Bischof, früher auch vom Subdiakon). Wenn er gebraucht wird, dann wird er dem Priester vom Diakon (falls einer da ist, ansonsten legt er ihn selbst an) nach dem Schuldbekenntnis überreicht.
Mit dem Manipel wurde jeweils die linke Hand verhüllt, wenn man damit liturgische Geräte (Kelch, Hostienschale, leere Monstranz) und die liturgischen Bücher überreichte.
Der Manipel unterliegt wie das Messgewand dem liturgischen Farbenkanon.
[Bearbeiten] Geschichte
Ursprünglich war der Manipel eine Art Schweiß-, Hand- oder Mundtuch. Später wurde aus ihm ein Etikettetuch, mit dem der Römische Kaiser durch Fallenlassen das Zeichen für den Start der Zirkusspiele gab. Ob es auch als Etikettetuch, d.h. als Zeichen feiner Sitte von den Klerikern der frühen Christen übernommen wurde, oder ob es von Anfang an als Insignie dieser diente, ist nicht abschließend geklärt.
Spätestens ab dem 11. Jh. war der Manipel jedoch endgültig Rangabzeichen der höheren Kleriker (Subdiakon, Diakon, Priester, Bischof). Subdiakone wurden bei ihrer Weihe mit dem Manipel investiert. Schon zu dieser Zeit hatte er aber seinen ursprünglichen Sinn verloren und war zum bloßen Zierstreifen geworden.
Nachdem durch Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils die liturgische Kleidung allgemein vereinfacht wurde, war der Gebrauch des Manipels nicht mehr verpflichtend. Dementsprechend kommt es heute nur noch selten vor, dass ein Priester während der Messe den Manipel trägt. Abgeschafft ist er jedoch nicht. Dort, wo durch Ausnahmeregelungen weiterhin die Messe nach dem Messbuch von 1962 gefeiert wird, ist der Manipel weiterhin durch Selbstverpflichtung üblich.