Subdiakon
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Subdiakon ist die niedrigste Stufe der höheren Weihen, die seit dem 3. Jahrhundert in der katholischen Kirche vergeben wurde. Durch die Neuordnung der Weiheämter durch Papst Paul VI. im Jahr 1968 wurde der Subdiakonat für den römischen Ritus gestrichen und seine liturgischen Funktionen in der Beauftragung zum Akolythen weitergeführt.
Die Subdiakonatsweihe war eine Art Beauftragung, das den Empfänger berechtigte, den Diakon bei seinen Tätigkeiten in der hl. Messe zu unterstützen. Seine Hauptaufgabe war der Dienst am Altar und die Lesung der Epistel bei levitierten Hochämtern. Er wurde daher auch Epistolar genannt. Zuletzt galt der Subdiakonat jedoch lediglich als Zwischenstufe zur Priesterweihe, die nur kurze Zeit ausgeübt wurde, so dass in der Liturgie die Aufgaben des Subdiakons meist von einem Priester wahrgenommen wurden. Voraussetzung für den Erhalt der Subdiakonatsweihe waren die niederen Weihen.
Der Subdiakon hatte die Verpflichtung zur Teilnahme am Opfer- und Gebetsleben, musste den lebenslänglichen Zölibat versprechen und das Breviergebet verrichten. Er war außerdem berechtigt zur Feier der hl. Messe einen Manipel zu tragen.
In den Ostkirchen, vor allem des byzantinischen Ritus existiert der Subdiakon weiter - er wird dort Hypodiakon genannt, zählt allerdings zu den niederen Weihen und ist nicht zum Zölibat verpflichtet. Auch die Gemeinschaften des tridentinischen Ritus wie etwa die Priesterbruderschaft St. Petrus kennen den Subdiakon nach wie vor.
Auch die Neuapostolische Kirche kennt den Subdiakon in Form des Unterdiakons. Jedoch wird diese Amts- oder Weihestufe seit 2002 nicht mehr besetzt.