Martin-Tamarin
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Martin-Tamarin | ||||||||||||
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Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Saguinus martinsi | ||||||||||||
(Thomas, 1912) |
Der Martin-Tamarin oder Martin-Mantelaffe (Saguinus martinsi) ist eine Primatenart aus der Gattung der Tamarine, die zur Familie der Krallenaffen (Callitrichidae) gezählt wird. Er ist eng mit dem Mantelaffen verwandt und wird manchmal als dessen Unterart betrachtet.
Zu den auffälligsten Kennzeichen des Martin-Tamarins gehört der unbehaarte, schwarze Kopf mit den großen Ohren. Sein Fell ist meist bräunlich, es gibt zwei farblich unterschiedliche Unterarten. Beim Eigentlichen Martin-Tamarin (Saguinus martinsi martinsi) ist der Rücken dunkelbraun, die Schultern, Arme und die Unterseite sind hellbraun. Der Ocker-Tamarin (Saguinus martinsi ochraceus) ist durchgehend ockerbraun gefärbt. Die Tiere erreichen eine Kopfrumpflänge von 20 bis 28 Zentimetern, eine Schwanzlänge von 35 bis 40 Zentimeter und ein Gewicht von rund 450 Gramm.
Martin-Tamarine leben ausschließlich im Amazonasbecken im nördlichen Brasilien, ihr Lebensraum sind Wälder. Sie sind tagaktive Baumbewohner und leben in Gruppen von drei bis zehn Tieren zusammen. Ihre Nahrung besteht aus Früchten und Insekten.
Wie bei allen Tamarins pflanzt sich nur das dominante Weibchen der Gruppe fort und paart sich mit allen Männchen der Gruppe, ein unter Säugetieren seltenes Phänomen, das als Polyandrie bezeichnet wird. Nach einer rund 140- bis 150-tägigen Tragzeit kommen meist Zwillinge zur Welt. Die Aufzucht des Nachwuchses obliegt vorwiegend den Männchen, sie tragen die Kinder herum und bringen sie dem Weibchen lediglich zum Säugen.
Der genaue Gefährdungsgrad der Art ist nicht bekannt, wie viele andere Bewohner der südamerikanischen Regenwälder dürften sie durch die Zerstörung ihres Lebensraums bedroht sein.
[Bearbeiten] Weblinks
- Saguinus martinsi in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2006. Eingestellt von: Rylands, A.B., Bampi, M.I., Chiarello, A.G., da Fonseca, G.A.B., Mendes, S.L. & Marcelino, M., 2003. Version vom 12. Mai 2006