Mediation (Angelsächsische Länder)
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Die Mediation als ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen Konfliktregelung hat sich weltweit differenziert entwickelt. Dieser spezielle Artikel behandelt - in Bezug auf Deutschland - die Mediation in angelsächsischen Ländern.
[Bearbeiten] Beschreibung
Speziell im angelsächsischen Rechtssystem (Common Law - insbesondere USA und Staaten des Commonwealth) wird Mediation auch bei großen Streitigkeiten im Wirtschaftsleben erfolgreich (Erfolgsquote über 90 %) eingesetzt. Die praktizierte Technik unterscheidet sich von den in Deutschland üblichen Verfahren erheblich:
Der Mediator nimmt situationsbedingt auch die Rolle des Advocatus Diaboli ein. Die Verhandlung mit den Parteien geschieht getrennt in sogenannten caucusses oder private sessions, die streng vertraulich sind. Ohne ausdrückliche Genehmigung gibt der Mediator keine Informationen an die gegnerische Partei weiter. Ob und wann er Informationen weitergibt, zu deren Weitergabe er autorisiert wurde, entscheidet der Mediator alleine. Obwohl auch dieses Mediationsverfahren ein nicht bindendes Verfahren ist, schließt es in den allermeisten Fällen mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung ab. Als Sonderform kann der Mediator am Ende einer Mediation, bei der es zu einer Einigung gekommen ist, zum Richter in einem Schiedsgerichtsverfahren (engl. arbitrator) ernannt werden, der dann diese Vereinbarung als international durchsetzbaren Richterspruch verkündet. Die Mediatoren werden dort auch als QDR (Qualified Dispute Resolver) bezeichnet und z.B. von The Academy of Experts, London zertifiziert.
[Bearbeiten] Praxis
Die von den QDR (Qualified Dispute Resolvers) eingesetzte Technik unterscheidet sich deutlich von der im Familien- oder Arbeitskonflikt in Deutschland üblichen. Die streitenden Parteien sprechen praktisch ausschließlich in persönlichen Gesprächen mit dem Mediator (Caucus oder private session) der Mediator wechselt laufend zwischen den beiden Parteien, die während der gesamten Mediation kein einziges Wort von der Gegenseite hören müssen. Der Mediator verhandelt als "Advokat des Teufels" mit jeder Partei getrennt. Wenn, wie in über 90% der Fälle, nach einigen Stunden eine Einigung möglich ist, werden die Parteien zusammen gerufen, um direkt eine Vereinbarung zu schließen, man lässt ihnen auf gar keinen Fall die Chance sich es noch einmal anders zu überlegen.
Als Sonderform kann der Mediator zum Ende der Mediation bei erfolgter Einigung zum Richter (Arbitrator) in einem Schiedsgerichtsverfahren ernannt werden. Wobei er dann nur den ausdrücklichen Auftrag erhält, die gerade von den Parteien beschlossene Lösung rechtlich international durchsetzbar zu verkünden. Dieses Verfahren eignet sich ganz besonders bei internationalen Streitfällen, wo unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander treffen. Die Mediatoren sind häufig Experten, die genügend Zweifel in den Erfolg einer gerichtlichen Auseinandersetzung streuen können, so dass die außergerichtliche Einigung, mit der alle Parteien leben können, schnell gefunden wird.
Erfolgreich eingebunden in das Gerichtswesen ist die Mediation in Australien, wo es unabdingbar ist, außer bei Gewalt, Sexualverbrechen und Verbrechen mit Vermögensschäden über 200.000 austr. Dollar. In Ausnahmefällen können sogar solche Fälle mediativ behandelt werden. Der Mediator unterliegt langen und vielschichtigen Selektionsprozessen. Interviews und Beobachtung während der Ausbildung sorgen dafür, dass es im späteren Berufsleben des Mediators kaum Ausfälle gibt. Im Prinzip können alle Auseinandersetzungen mediativ geregelt werden, dazu müsste die Ausbildung allerdings eindeutig verbessert und spezialisiert werden. Genau so wichtig wie der Mediator selbst ist der so genannte Intake, der die eingehenden Fälle begutachtet, verteilt und auch aussortiert.