Mehrwertsteuer-Eigenmittel
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Nach Artikel 201 des EU-Vertrags ist der Haushalt der EU unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren. Eigenmittel sind der Gemeinschaft zugewiesene Einkünfte zur Finanzierung ihres Haushalts, die ihr von Rechts wegen zustehen und die keiner weiteren Beschlüsse der Regierungen der Mitgliedstaaten bedürfen. Die Eigenmittel sind sozusagen die Steuereinnahmen der EU, solange es keine originäre EU-Steuer/Europasteuer gibt.
Zu diesen Eigenmitteln gehören auch die Mehrwertsteuer-Eigenmittel. Sie sind eine der wichtigen Quellen, mit denen die EU ihren Haushalt finanziert.
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[Bearbeiten] Einnahmenquellen der EU
Der EU stehen folgende Einnahmequellen zur Verfügung:
[Bearbeiten] Traditionelle Eigenmittel
Hierbei handelt es sich vor allem um Abschöpfungen, Prämien, Zusatz- oder Ausgleichsbeträgen, Zöllen auf den Warenverkehr mit Drittländern und aus Beiträgen und Abgaben im Rahmen der GMO für Zucker. Diese Abgaben werden bei Agrarimporten aus Nicht-EU-Staaten bzw. auf die innergemeinschaftliche Zuckerproduktion erhoben. Im EU-Haushalt 2006 sind dafür ca. 1,3 Mrd. Euro = ca. 1,2 Prozent des Budgets veranschlagt.
[Bearbeiten] Zölle
Zölle werden im Handel mit Nicht-EU-Staaten erhoben. Im EU-Haushalt 2006 sind dafür rd. 12,9 Mrd = rd. 11,5 % veranschlagt.
[Bearbeiten] Mehrwertsteuer-Eigenmittel
Mehrwertsteuer-Eigenmittel sind Einnahmen der EU, deren Höhe sich aus der statistisch ermittelten "theoretischen" einheitlichen Summe der steuerpflichtigen Umsätze (Warenlieferungen, Dienstleistungen und Einfuhren) auf der Stufe der Letztverbraucher in den Mitgliedstaaten ergibt (MwSt-Bemessungsgrundlage). Der Prozentsatz ist für alle Mitgliedstaaten (MS) gleich und wird im Haushaltsverfahren der EU festgelegt. Der Anteil, den jeder MS als Mehrwertsteuer-Eigenmittel an die EU abzuführen hat, beträgt derzeit 0,31 Prozent der MwSt-Bemessungsgrundlage. Die MwSt-Bemessungsgrundlage darf 50 Prozent des Bruttosozialprodukts des betreffenden MS nicht übersteigen. Etwa 14,2 Prozent (ca. 15,9 Mrd. Euro) des Gesamtbudgets werden 2006 aus diesen Einnahmen erzielt.
[Bearbeiten] BSP-Eigenmittel
Der Abführungssatz für die BSP-Eigenmittel errechnet sich aus der Differenz zwischen dem gesamten Finanzierungsbedarf und den übrigen Eigenmitteln (Restfinanzierungsbedarf). Dieser Restfinanzierungsbedarf ist von den einzelnen MS entsprechend ihrem Anteil am Bruttosozialprodukt/Bruttonationaleinkommen aufzubringen. BSP-Eigenmittel sollten ursprünglich nur ergänzend herangezogen werden, wenn die anderen Einnahmequellen den Finanzbedarf der Gemeinschaft nicht decken konnten. Im EU-Haushalt 2006 sind BSP-Einnahmen von ca. 80,6 Mrd. Euro = ca. 72,0 Prozent eingestellt.
[Bearbeiten] Sonstige Einnahmen
Überschüsse aus Vorjahren, Zinserträge, Mieteinnahmen, Buß- und Zwangsgelder, Steuern und Abgaben auf die Dienstbezüge des EU-Personals. Im EU-Haushalt 2006 sind dafür insgesamt rd. 1,3 Mrd. Euro = rd. 1,2 Prozent ausgewiesen.
Eine Eigenmittel-Obergrenze legt fest, bis zu welcher Höhe die EU Eigenmittel erheben darf; für 2006 beträgt diese Eigenmittel-Obergrenze 1,24 % des Bruttonationaleinkommens der MS.
Insgesamt rechnet die EU im Gesamthaushaltsplan 2006 mit Einnahmen in Höhe von etwa 112 Mrd. Euro.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen
Die Einzelheiten für die Bereitstellung und Abführung der Eigenmittel sowie die Kontrollvorschriften ergeben sich aus den Verordnungen (EG, EURATOM) Nr. 1150/2000 vom 22. Mai 2000 (Amtsblatt der EG Nr. L 130 vom 31. Mai 2000) und (EWG, EURATOM) Nr. 1553/89 vom 29. Mai 1989 (Amtsblatt der EG Nr. L 155 vom 7. Juni 1989). Weitere Vorschriften enthält die EU-Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 (Amtsblatt der EG Nr. L 248). Die von den Dienststellen des Bundes bewirtschafteten Einnahmen und Ausgaben der EU sind in besonderen Anlagen ("E") zu Kap. 1004 und zu Kap. 6001 ausgewiesen.
[Bearbeiten] Briten-Rabatt
Großbritannien erhält bei der Zahlung der MwSt-Eigenmittel einen sogenannten Britenrabatt. Dieser errechnet sich nach der Formel: (MwSt-Eigenmittel + BSP-Eigenmittel Großbritanniens abzüglich Zahlungen der EU an Großbritannien) x 66 % = Briten-Rabatt. Diese Regelung geht auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1985 zurück. Der Rabatt muss von den anderen MS finanziert werden: Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden tragen seit 2001 insgesamt 25 % des Ausgleichsbedarfs, den Rest die übrigen MS, deren Anteil sich wiederum am Bruttonationaleinkommen orientiert.
[Bearbeiten] Ausgaben und Einnahmen des EU-Gesamthaushalts
in Mrd €, sofern nicht als Prozentwert ausgewiesen:
1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 1) | 2006 2) | |
Ausgaben der EU | ||||||||
Agrarpolitik | 39,8 | 40,5 | 41,5 | 43,5 | 44,4 | 43,6 | 49,1 | 51,2 |
Strukturpolitik | 26,7 | 27,6 | 22,5 | 23,5 | 28,5 | 34,2 | 32,4 | 35,5 |
Interne Politikbereiche | 4,5 | 5,4 | 5,3 | 6,6 | 5,7 | 7,3 | 7,9 | 8,3 |
Externe Politikbereiche | 4,6 | 3,8 | 4,2 | 4,4 | 4,3 | 4,6 | 5,5 | 5,3 |
Reserven | 0,3 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,1 | 0,2 | 0,4 | 0,5 |
Heranführungshilfe 3) | – | 1,2 | 1,4 | 1,8 | 2,2 | 4,5 | 4,6 | 4,1 |
Verwaltung | 4,5 | 4,6 | 4,9 | 5,2 | 5,3 | 5,9 | 6,3 | 6,6 |
Insgesamt | 80,3 | 83,3 | 80 | 85,1 | 90,6 | 100,1 | 106,2 | 111,4 |
Veränderung gegenüber Vorjahr in % | – 0,5 | 3,8 | – 4,0 | 6,4 | 6,4 | 10,6 | 6,1 | 4,9 |
Nachrichtlich: in % des BNE | 1 | 0,98 | 0,91 | 0,93 | 0,98 | 0,98 | 1 | 1,01 |
Einnahmen der EU | ||||||||
Traditionelle Eigenmittel 4) | 13,9 | 15,3 | 14,6 | 9,2 | 10,9 | 12,3 | 12,4 | 14,2 |
MwSt-Eigenmittel | 31,3 | 35,2 | 31,3 | 22,4 | 21,3 | 13,9 | 15,3 | 15,9 |
BNE-Eigenmittel | 37,5 | 37,6 | 34,9 | 45,9 | 51,2 | 69 | 77,6 | 81,2 |
Sonstige Einnahmen 5) | 4,2 | 4,7 | 13,5 | 17,9 | 10,1 | 8,3 | 1 | 1,3 |
Insgesamt | 86,9 | 92,7 | 94,3 | 95,4 | 93,5 | 103,5 | 106,3 | 112,6 |
Veränderung gegenüber Vorjahr in % | 2,8 | 6,7 | 1,7 | 1,2 | – 2,1 | 10,7 | 2,7 | 5,9 |
[Bearbeiten] Quellen
- Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Oktober 2005.
- Haushaltsplan (Mittel für Zahlungen) für EU-25.
- Haushaltsentwurf (Stand nach der ersten Lesung im Rat im Juli 2005).
- Einschl. Ausgleichszahlungen für neue Mitgliedstaaten.
- Netto, d.h. abzüglich der den Mitgliedstaaten verbleibenden Erstattung für Erhebungskosten. Zum Haushaltsjahr 2002 wurde der pauschale Erhebungskostenanteil der Mitgliedstaaten von 10% auf 25% des Aufkommens angehoben.
- Einschl. verfügbarer Überschüsse aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr.