Diskussion:Mord in Kehrsatz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
[Bearbeiten] anonymisiert?
Aus welchem Grund werden die Namen des Opfers und seines Ehemannes anonymisiert bzw. nur die Initialen genannt? Ist es nicht erlaubt, diese Namen in Wikipedia zu publizieren? --Enlil2 23:45, 26. Jul 2006 (CEST)
Aus Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hierher kopiert: --Enlil2 21:07, 14. Sep 2006 (CEST)
Im Artikel Mord in Kehrsatz werden alle involvierten Personen anonymisiert (nur Initialen) wiedergegeben. Der Artikel entstand kurz nach einem Fernseh-Beitrag zum Thema, bei welchem ebenfalls nur die Initialen angegeben wurden. Haben diese Personen ein Recht auf Anonymisierung oder können die vollen Namen bedenkenlos nachgetragen werden (und sollen sie das auch)? Dass nur die Initialen genannt werden, mutet seltsam an, denn schliesslich wurden zu einem früheren Zeitpunkt die vollen Namen in Medien genannt und im Prinzip kennen ja die meisten in der Schweiz die vollständigen Namen. --Enlil2 20:58, 12. Sep 2006 (CEST)
- Aus dem Rechtsgedanken des Lebach-Urteils heraus würde ich nach deutschem Recht den Anspruch auf Anonymisierung bejahen.--Berlin-Jurist 21:20, 12. Sep 2006 (CEST)
- Zur besseren Lesbarkeit dürfte aber ein Ausschreiben des Vornamens drin sein, oder? Aus journalistischer sicht wäre ich ansonsten auch für Anonymisierung --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:21, 12. Sep 2006 (CEST)
- Vornamen sind kein Problem.--Berlin-Jurist 21:53, 12. Sep 2006 (CEST)
- Vielen Dank für die Auskunft. Bleibt noch zu klären, ob das Schweizer Recht hier strenger ist. --Enlil2 23:29, 12. Sep 2006 (CEST)
- Ist das nicht ähnlich wie im Tron-Streit? Im übrigen ist der Text so unleserlich. Dann lasst die Initalien lieber ganz weg und schreibt nur "Täter", "Verdächtige" oder was halt passt. --StYxXx ⊗ 23:43, 12. Sep 2006 (CEST) Oh, vergessen: Gilt nicht sogar US-Recht? Schließlich sind die Server und die Foundation dort... --StYxXx ⊗ 23:45, 12. Sep 2006 (CEST)
- Nach US-Recht (d.h. dem des Bundesstaats Florida) dürfte die Veröffentlichung der Namen in einem solchen Fall kein Problem darstellen. Siehe zB Abschnitt C ("Publication of Private Facts") in
- John A. Bussian and Paul J. Levine: Invasion of Privacy and the Media: The Right "To Be Let Alone" (Updated August 2004) ("Reporter's Handbook" der Florida Bar Association)
- Allerdings ist es hier in der deutschsprachigen Wikipedia weitgehend Konsens, dass auch das Recht der deutschsprachigen Länder eingehalten werden sollte. grüße, Hoch auf einem Baum 12:24, 13. Sep 2006 (CEST)
- Nach US-Recht (d.h. dem des Bundesstaats Florida) dürfte die Veröffentlichung der Namen in einem solchen Fall kein Problem darstellen. Siehe zB Abschnitt C ("Publication of Private Facts") in
- Ist das nicht ähnlich wie im Tron-Streit? Im übrigen ist der Text so unleserlich. Dann lasst die Initalien lieber ganz weg und schreibt nur "Täter", "Verdächtige" oder was halt passt. --StYxXx ⊗ 23:43, 12. Sep 2006 (CEST) Oh, vergessen: Gilt nicht sogar US-Recht? Schließlich sind die Server und die Foundation dort... --StYxXx ⊗ 23:45, 12. Sep 2006 (CEST)
- Vielen Dank für die Auskunft. Bleibt noch zu klären, ob das Schweizer Recht hier strenger ist. --Enlil2 23:29, 12. Sep 2006 (CEST)
- Vornamen sind kein Problem.--Berlin-Jurist 21:53, 12. Sep 2006 (CEST)
- Zur besseren Lesbarkeit dürfte aber ein Ausschreiben des Vornamens drin sein, oder? Aus journalistischer sicht wäre ich ansonsten auch für Anonymisierung --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:21, 12. Sep 2006 (CEST)
- Ich als Autor muss ehrlich sagen: Ich weiss es nicht. Dieser Name war jahrelang allen Schweizern bekannt und er wird jetzt nicht einfach so schnell aus dem Gedächtnis der Leute gelöscht. Auch nach dem Freispruch wurde B.Z. in den Medien noch lange namentlich erwähnt. Es war eigentlich erst dieses Jahr, als ich auf den Jahrestag hin verschiedene Quellen abklapperte und bemerkte, dass der Name durchgehend initialisiert wird. Ich wollte da natürlich nicht vorpreschen und habe das in meinem Artikel auch so gehalten. Das Problem ist natürlich nur, dass vermutlich recht viele Leute diesen Fall unter dem Namen des ehemaligen Angeklagten suchen werden. Es fragt sich, ob es rechtens sei, ein Namensredirect anzulegen, für diejenigen, die ihn ohnehin kennen. --Alaman 06:49, 4. Okt 2006 (CEST)
- Ob es rechtens ist, kann ich zuwenig beurteilen. Aber es ist sinnlos, einen Redirect anzulegen und hier zu anonymisieren, weil durch einen Klick auf "Links auf diese Seite" der Redirect sichtbar ist. --Enlil2 22:55, 6. Okt 2006 (CEST)
Meines Wissens liess B.Z. einige Jahre nach dem Mord gerichtlich regeln, dass im Zusammenhang mit diesem Fall keine Namen mehr ausgeschrieben werden dürfen. Ist aber ziemlich sinnlos, da bei einem Klick auf den Weblink in diesem Artikel oder bei der ISBN-Suche nach den im Literaturverzeichnis aufgeführten Werken, die Namen von Opfer und Täter sofort ermittelt werden können...(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.2.226.88 (Diskussion • Beiträge) )
[Bearbeiten] Verjährung des Mordes?
Eine Frage, da ich nicht mit dem eidgenössischem Strafrecht vertraut bin: "Im Jahre 2008 verjährt der Mord." heißt es im letzten Absatz: kann Mord nach schweizer Recht wirklich verjähren? --Rollo rueckwaerts 20:19, 14. Sep 2006 (CEST)
- Siehe Artikel 112 zu Mord und Artikel 70 zur Verjährung im Strafgesetzbuch: Die Verjährungsfrist für lebenslängliche Zuchthausstrafen beträgt 30 Jahre. Gemäss Wikipedia:Mord galt in Deutschland bis 1979 die gleiche Verjährungsfrist und wurde dann auf
verlängert. --Enlil2 20:53, 14. Sep 2006 (CEST)
- Ok, danke! --Rollo rueckwaerts 21:16, 14. Sep 2006 (CEST)