Muttizettel
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Muttizettel ist in Deutschland die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „Erziehungsbeauftragten“) für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß Jugendschutzgesetz §1 Abs. 1 Nr. 4 mit der Aufsicht für ihre minderjährigen Kinder beauftragen kann. Er ist gemäß §5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus §2 Abs. 1.
Der Zettel muss die Personenangaben der 3 beteiligten Personen, die Unterschrift der beiden Erwachsenen sowie Ort und Datum der Tanzveranstaltung enthalten. Gelegentlich wird auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten verlangt.
Einige Diskotheken bieten auf ihrer Website Vordrucke für Muttizettel zum Herunterladen an.
Das Jugendschutzgesetz sieht den Muttizettel seit 2002 vor und war ursprünglich als Lockerung gedacht. Mittlerweile wird der Muttizettel jedoch massenhaft mit gefälschten Unterschriften als Persilschein mißbraucht.[1]
[Bearbeiten] Quellenangaben
[Bearbeiten] Weblinks
- www.partyzettel.de Website, die sich eingehend mit dem Thema befasst
- Beispiel für Muttizettel (Microsoft Word)
- Beispiel für Muttizettel (JPEG)
- Beispiel für Muttizettel (PDF)
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