NAGRA
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Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) ist für die Endlagerung der in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle und die damit verbundenen Forschungs- und Projektierungsarbeiten verantwortlich.
Gemäss dem schweizerischen Atomgesetz und den begleitenden Verordnungen sind die Verursacher radioaktiver Abfälle auch für deren Entsorgung verantwortlich. Das Gesetz schreibt die dauernde und sichere Entsorgung der Abfälle durch Endlagerung vor. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die schweizerischen Kernkraftwerk-Gesellschaften sowie die Eidgenossenschaft, die für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist, 1972 die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) gegründet. Die NAGRA ist für die Endlagerung der in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle und die damit verbundenen Forschungs- und Projektierungsarbeiten verantwortlich. Für den Bau und den späteren Betrieb der Endlager werden separate Gesellschaften gegründet. Finanziert wird die Nagra durch die sechs Genossenschafter. Die laufenden und zukünftigen Entsorgungskosten sind im heutigen Strompreis enthalten.