Nahrungsergänzungsmittel
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Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.
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[Bearbeiten] Definition
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:
„ein Lebensmittel, das
- dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
- ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
- in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“
Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt.
[Bearbeiten] Inhaltsstoffe
Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.
In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei aber Überdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer Übersättigung zu belegen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.
[Bearbeiten] Kritik
[Bearbeiten] Indikation/Wirksamkeit
Aussagen zur Wirksamkeit sind schwer möglich, da Nahrungsergänzungen in der Regel eher unspezifisch und individuell unterschiedlich wirken. In der Praxis werden entsprechende Informationen über verschiedene Wirkungserfahrungen in Form von Presseartikeln, Vorträgen oder Beratungen geliefert, die, meist von der Pharmaindustrie gefördert, zur Meinungsbildung beitragen sollen.
[Bearbeiten] Dopingkontamination
Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln hat gezeigt, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Bei den Anabolika handelt es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunkts Köln-Bonn-Leverkusen bietet hinsichtlich der Dopingkontamination eine Orientierungshilfe.
[Bearbeiten] Siehe auch
Functional Food, sekundäre Pflanzenstoffe, Lebensmittelzusatzstoff, Novel Food, Mikronährstoff (Medizin), Orthomolekulare Medizin
[Bearbeiten] Weblinks
- http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html LFGB (Deutschland)
- http://bundesrecht.juris.de/nemv/index.html NemV (Deutschland)
- Annual Bibliographies of Significant Advances in Dietary Supplement Research (eng.) – hervorragende Seite des NIH mit Sammlungen der 25 bedeutsamsten wissenschaftlichen Publikationen eines Jahres (PDF)
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