Nebelscheinwerfer
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Nebelscheinwerfer sind breitstrahlende, tief angebrachte Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen. Sie dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.
Nebel besteht aus kleinen Wassertröpfchen, die das Licht bevorzugt in Richtung der Lichtquelle zurückstrahlen. Je größer der Winkel zwischen der Strahlrichtung der Nebelscheinwerfer und der Blickrichtung des Fahrers ist, desto weniger Licht wird unmittelbar vom Nebel zurückgeworfen, desto besser ist die Sicht des Fahrers.
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach §17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.
In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.
Siehe auch: Nebelschlussleuchte, Fahrzeugbeleuchtung