Notreiseausweis
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Notreiseausweis ist ein deutscher Passersatz für Ausländer. Nach § 13 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) darf er "zur Vermeidung einer unbilligen Härte" oder "soweit ein öffentliches Interesse besteht" einem Ausländer ausgestellt werden, wenn der Ausländer seine Identität glaubhaft macht und
- Unionsbürger, EWR- Bürger, Schweizer oder Angehöriger eines visumfreien Staates ist, oder
- sonst zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz oder zur Rückkehr dorthin berechtigt ist.
Die Ausstellung kann - nach Ermessen - durch die Grenzschutzbehörden erfolgen, wenn der Ausländer an der Grenze keinen Pass oder Passersatz mitführt. Mit Zustimmung der Ausländerbehörde kann dabei auch eine bereits bestehende Berechtigung zur Rückkehr nach Deutschland bescheinigt werden. Die Ausländerbehörden können ebenfalls Notreiseausweise ausstellen, insbesondere, wenn die Beschaffung eines anderen Passes oder Passersatzes im Einzelfall nicht in Betracht kommt.
Nach § 48 Nr. 5 AufenthV wird für die Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundespolizei (Deutschland): Elektronischer Antrag auf Ausstellung eines Notreiseausweises
- Muster des Notreiseausweises
- Bundesministerium des Innern (Deutschland) mit Gesetzestexten, unter anderem zur Aufenthaltsverordnung
- Aufenthaltstitel.de ebenfalls mit Gesetzestexten