Nutzungsrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Nutzungsrecht ist ein nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu nutzen.
[Bearbeiten] Zivilrecht
Das Nutzungsrecht an einer Sache wird durch schuldrechtliche oder dingliche Vereinbarung eingeräumt. Mögliche schuldrechtliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte sind die Miete, Pacht oder Leihe. Dabei wird dem Nutzenden lediglich der Besitz eingeräumt, der Eigentümer wird aus seiner Stellung nicht verdrängt. Nach Ablauf der Vertragsdauer ist die Sache dann zurückzugeben. Ggf. sind die Nutzungen (§ 100 BGB) gemäß den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach § 985 BGB bzw. § 988 oder gemäß dem Bereicherungsrecht nach § 812 BGB herauszugeben.
Dinglich können durch die Vereinbarung von Dienstbarkeiten wie Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten Nutzungsrechte an Sachen eingeräumt werden. Dies erstreckt sich sowohl auf bewegliche Sachen (Fahrnisse, jedoch nur Nießbrauch) als auch auf unbewegliche Sachen (Immobilien). Die Dienstbarkeiten an Grundstücken sind in das Grundbuch einzutragen.
[Bearbeiten] Urheberrecht
Durch das Urheberrecht steht der Schöpfer eines Werkes (der Urheber) in einer eigentumsähnlichen Stellung. Sein Urheberrecht ist jedoch nicht verkehrsfähig, da es mit seiner Person untrennbar verbunden ist. Die Regelungen werden in Deutschland vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffen. Rechtsgeschäfte über dieses Urheberrecht können nach § 29 UrhG nur durch die Einräumung von Nutzungsrechten (§§ 31 Abs. 1 UrhG) stattfinden. Diese können auf einzelne, aber auch auf alle Arten der Nutzung ausgedehnt werden. Auch das Nutzungsrecht kann ausschließlicher Natur sein.
Dennoch hat im Zweifel der Urheber trotz Einräumung eines Nutzungsrechts noch die Entscheidung nach § 37 UrhG zu tragen, ob das Werk verwertet oder vervielfältigt wird. Selbst wenn das Originalwerk verkauft wird, so ist dies nicht gleichzeitig die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 44 UrhG).
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |