Oberbegriff, Mittelbegriff und Unterbegriff
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Oberbegriff, Mittelbegriff und Unterbegriff sind Begriffe aus der Syllogistik, einem im vierten vorchristlichen Jahrhundert entstandenen logischen System. Die Syllogistik untersucht die Gültigkeit von Syllogismen, das sind Argumente einer bestimmten Gestalt. In einem Syllogismus wird aus zwei Prämissen (Voraussetzungen) eine Schlussfolgerung (Konklusion) gezogen. Prämissen und Konklusion sind kategorische Urteile, das sind Aussagen von einem bestimmten Typ, in denen einem Begriff, Subjekt genannt, ein anderer Begriff, Prädikat genannt (nicht identisch mit grammatikalischem Subjekt bzw. Prädikat), in bestimmter Weise zu- oder abgesprochen wird (zum Beispiel wird im kategorischen Urteil „Alle Menschen sind sterblich“ dem Subjekt „Mensch“ das Prädikat „sterblich“ allgemein zugesprochen). Die in einem Syllogismus auftretenden Begriffe werden nach der Stelle ihres Vorkommens Oberbegriff, Mittelbegriff und Unterbegriff genannt. Folgendes Beispiel zeigt die Stellung der einzelnen Begriffe in einem Syllogismus:
Die Bezeichnungen „Oberbegriff“ und „Unterbegriff“ haben keinerlei inhaltliche Bedeutung; sie rühren lediglich von den traditionellen Bezeichnungen der beiden Prämissen her.