Oberlandesgericht Oldenburg
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Das Oberlandesgericht Oldenburg ist neben dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht Celle eines von drei niedersächsischen Oberlandesgerichten.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Oberlandesgerichts (OLG) ist Oldenburg; der Gerichtsbezirk liegt im Westen des Bundeslandes und entspricht den Grenzen des ehemaligen Großherzogtums Oldenburg, erweitert um die ehemals preußischen Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das OLG Oldenburg ist im Anwesen Richard-Wagner-Platz 1 in Oldenburg untergebracht.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Oberlandesgericht Oldenburg geht auf das Oberappellationsgericht des Großherzogtums Oldenburg zurück. Die Umwandlung des Oberappellationsgerichtes in das Oberlandesgericht erfolgte durch die Reichsjustizgesetze im Jahre 1877.
Nach dem Ersten Weltkrieg bildete das Oberlandesgericht das oberste Gericht des Freistaats Oldenburg.
1944 wurde der Bezirk des Oberlandesgerichts als Kriegsnotmaßnahme um die zuvor zum Bezirk des OLG Celle gehörenden Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert.
[Bearbeiten] Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem OLG Oldenburg ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die Landgerichte in Aurich, Oldenburg und Osnabrück mit den jeweils diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichten.
[Bearbeiten] Leitung
An der Spitze des Oberlandesgericht steht dessen Präsident. Gegenwärtig wird dieses Amt durch Dr. Gerhard Kircher ausgeübt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
Festschrift: 175 Jahre Oberlandesgericht Oldenburg; Köln 1989