Ornat
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Der Ornat (auch das Ornat) ist die Amtstracht eines Geistlichen, Herrschers oder hohen Beamten, die bei feierlichen, weihevollen und repräsentativen Anlässen getragen wird, wie z. B. bei der Krönung der Krönungsornat. Dazu gehören u. a. die Insignien des jeweiligen Amtes, z. B. Krone, Szepter, Bischofsstab.
Dabei ist häufig das erstmalige Anlegen des Ornats Teil der Amtseinführung. Der Begriff der Investitur, der damals die Einführung in ein hohes kirchliches Amt oder in einen neuen Lehensbesitz bezeichnete, geht auf das lateinische Wort investire für einkleiden zurück. Die Einkleidung eines Herrschers in neue, geistliche Gewänder hob ihn nicht nur für jedermann sichtbar aus der Masse der Untertanen hervor, sondern dokumentierte vor allem seinen Übertritt vom weltlichen in den geistlichen Stand.
So konnte das Recht, wer die Bischöfe einkleiden, investieren, in ihr Amt einführen durfte, im Investiturstreit zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen der universalen Autoritäten im Mittelalter werden.