Amtstracht
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Eine Amtstracht ist die Berufskleidung einer herausgehobenen Gruppe von Amtsträgern; Sie repräsentiert die Verkörperung eines öffentlichen Amtes oder eine Stellung in einem Beruf. In Österreich ist der Begriff Amtskleid gebräuchlich. Der Unterschied zu Uniformträgern besteht darin, dass Träger von Amtstrachten keine Vollzugsaufgaben oder technische Aufgaben verrichten und der Schnitt der Kleidung nicht uniformmäßig, sondern feierlich-repräsentativ ausgestaltet ist.
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[Bearbeiten] Vertreter von Religionsgemeinschaften
[Bearbeiten] Vertreter des Christentums
Priester tragen ein Ornat (siehe Liturgisches Gewand). Evangelische Pfarrer (süddeutsche Bezeichnung) bzw. Pastoren (norddeutsche Bezeichnung) tragen Talare (die aber kein Liturgisches Gewand im eigentlichen Sinne sind) jeweils ggfs. mit Kopfbedeckung. Mönche tragen eine Mönchskutte mit Halskette, Leibkordel und Kapuze. Schwestern tragen eine Schwesterntracht mit weißer Haube. Ministranten tragen ein Ministrantenkleid.
[Bearbeiten] Vertreter des Buddhismus
Diese Mönche tragen eine Mönchskutte in Überwurfmanier ohne Kordel und Kopfbedeckung.
[Bearbeiten] Vertreter der Öffentlichen Verwaltung
[Bearbeiten] Allgemeine Verwaltung
Kommunalverwaltung: Standesbeamte gelegentlich beim Vollzug der (weltlichen) Hochzeitszeremonie
[Bearbeiten] Justiz
Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Protokollführer tragen während der Verhandlungen Roben. Die von den Juristen zu tragende Amtstracht ist in den einzelnen Bundesländern durch Landesverordnungen geregelt. In Deutschland können Anwälte vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie keine Robe tragen (Kleinknecht/Meyer-Goßner: StPO § 176 GVG Rn. 11). Es hat sich jedoch in manchen Gerichtsbezirken eingebürgert, dass Anwälte in erstinstanzlichen Zivilprozessen vor dem Amtsgericht meist keine Robe mehr tragen.
Auch in Österreich werden von Richtern und Staatsanwälten "Amtskleider" getragen, die aus einem "Talar" samt Kopfbedeckung ("Barett") bestehen. Die Verwendung eines Amtskleides durch Rechtsanwälte ist zwar erlaubt, von Geschworenenstrafsachen und Verhandlungen vor dem Obersten Gerichtshof abgesehen, aber gänzlich unüblich geworden. In Zivilverhandlungen, insbesondere vor Bezirksgerichten, kommt auch das Tragen durch den Richter zunehmend außer Übung.
In der Schweiz wird vor Gericht keine Amtstracht getragen. Vor Militärgerichten ist in der Regel Uniform zu tragen.
In Großbritannien ist es noch üblich, dass zur Robe Perücken mit Locken getragen werden.
In Russland tragen Staatsanwälte Uniformen.
[Bearbeiten] Hochschulen
Hochgestelltes Personal an Hochschulen wie z. B. Dekane und Rektoren tragen bei festlichen Anlässen Talare. Bis 1968 trugen auch Professoren Talare, jedoch nur zu entsprechenden Anlässen. Als Besonderheit im deutschen Hochschulwesen trug das Hochschullehrpersonal der Bergakademie Freiberg bis in die 1970er Jahre zu besonderen Anlässen die Bergmannsuniform.
Es ist jedoch heutzutage an vielen Hochschulen nicht mehr üblich, dass ein Talar getragen wird. Lediglich fast alle Rektoren tragen eine Amtskette.
[Bearbeiten] Diplomatischer Dienst
In vielen Ländern der Erde ist es bis heute üblich, dass ihre Vertreter zu offiziellen Anlässen eine bestimmte, vorgeschriebene Kleidung tragen (z. B. die Uniform der russischen Botschafter).