Parlamentarisches Kontrollgremium
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Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Organ des Bundestags, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwachen soll.
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[Bearbeiten] Überblick
Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags zusammen. Die Anzahl der Mitglieder wird dabei vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt. Die Mitglieder erhalten Einblick in die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des Gremiums zur Verschwiegenheit auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags verpflichtet. Besondere Diskussionen löst das Gremium aus, wenn Parteien, die von anderen Parteien für extremismusnah gehalten werden, einen Platz darin beanspruchen. Dies war in den 1980ern und 1990ern bei den Grünen der Fall, seit 1990 auch bei der PDS.
1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs wurde so am 11. April 1978 das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit“. 1999 wurde es – unter anderem wegen der missverständlichen Abkürzung PKK (teils auch PKM) – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt.
In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz.
[Bearbeiten] Kontrollgremiumgesetz
Die Wahl der Mitglieder des PKGr und deren Rechte und Pflichten sind im Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes geregelt.
[Bearbeiten] Mitglieder
Am 14. Dezember 2005 wurden zu Mitgliedern des Gremiums gewählt:
- Fritz-Rudolf Körper (SPD)
- Wolfgang Nešković (Linkspartei)
- Norbert Röttgen (CDU)
- Bernd Schmidbauer (CDU)
- Olaf Scholz (SPD)- stellvertr. Vorsitzender
- Max Stadler (FDP) - Vorsitzender
- Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Grüne)
- Joachim Stünker (SPD)
- Hans-Peter Uhl (CSU)
Wegen der Journalisten-Bespitzelungsaffäre ruht die Mitarbeit von Bernd Schmidbauer zur Zeit auf eigenen Wunsch.
[Bearbeiten] Kritik
In letzter Zeit wurde häufiger aus geheimen Sitzungen des PKGr in den Medien berichtet, unter anderem aus dem Bericht zur BND-Journalisten-Affäre. Das PKG bat Bundestagspräsident Norbert Lammert inzwischen um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung eines Dienstgeheimnisses durch die illegale Weitergabe von Informationen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Parlamentarisches Kontrollgremium der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
- Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453), grundlegend novelliert durch Gesetz vom 17. Juni 1999 (BGBl. I S. 1334), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254)
- Lehrforschungsprojekt zum BND und seiner Kontrolle (PDF)
- Seminararbeit zur parlamentarischen Kontrolle der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland (PDF)
- Neškovic nennt BND-Kontrolle durch das PKG des Bundestages einen Witz Artikel auf Spiegel-Online vom 17. Dezember 2006