Legislative
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und "ferre" = tragen; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).
Inhaltsverzeichnis[Verbergen] |
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt.
- auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ der Länder zur Mitwirkung u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den Gemeinsamen Ausschuss
- auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es keine Legislative, da es sich aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt. Und Gemeinderäte sind mithin auch keine Parlamente. Die Selbstverwaltungsorgane sind lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangelt. Wesentliches Indiz hierfür ist neben dem Fehlen der Judikative die landgesetzliche Vorgabe einer Gemeindeordnung an Stelle einer selbst gewählten Verfassung. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für Abgeordnete von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die Kommunalaufsicht aufgehoben oder ersetzt werden.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung (je nach Gemeinde auch Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat genannt).
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der Landtag.
[Bearbeiten] Polen
In Polen bilden Sejm und Senat die Legislative
[Bearbeiten] USA
In den USA wird, laut Artikel 1, die Legislative durch den Kongress, der aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat besteht, gebildet. Der 2. Artikel der amerikanischen Verfassung legt die Art und Weise der Wahlen und die Qualifikationen der Mitglieder beider Kammern fest. Außerdem beschreibt der Artikel das Gesetzgebungsverfahren und die Aufgabenbereiche des Kongresses. Auch etabliert er die Beschränkungen von Bundes- und bundesstaatlicher Gesetzgebungskraft.
[Bearbeiten] Frankreich
In Frankreich bilden die Nationalversammlung und der Senat die Legislative.