Pferdeanhänger
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Unter einem Pferdehänger oder Pferdeanhänger wird ein Fahrzeugtyp verstanden, der als Anhänger an Kfz angehängt wird. Er verfügt zumeist über ein oder zwei Ständer für Pferde (wobei es auch einige größere Modelle gibt), eine Doppelachse (Tandemachse) mit weniger als 1 m Abstand (gilt damit als Einachser) und eine Auflaufbremse.
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[Bearbeiten] Aufbau
Auf einem meist aus verzinkten Stahlträgern geschweißten Fahrwerk befindet sich ein geschlossener Aufbau mit in der Regel parallelen Seitenwänden und einer spitz zulaufenden Front (Aerodynamik). Pferdehänger können aus verschiedenen Materialien aufgebaut sein:
- Ein Aufbau aus Holzplatten (z.B. Siebdruckplatten) mit Holzboden und einer LKW-Plane
- Ein Aufbau aus Holzplatten (z.B. Siebdruckplatten) mit Holzboden und einer Polyester-Haube
- Ein Aufbau aus Holzplatten (z.B. Siebdruckplatten) mit Aluboden und LKW-Plane/Polyester-Haube
- Ein Aufbau aus Aluplanken (z.B. Siebdruckplatten) mit Aluboden und LKW-Plane/Polyesterhaube/Aluhaube
- Ein Aufbau aus Polyestergussteilen ("Vollpoyester-Hänger")
Es gibt auf dem Markt eine große Anzahl verschiedener Hersteller und Modelle mit zahlreichen technischen Variationen. Die meisten Pferdehänger werden von hinten (in Fahrtrichtung) über eine Rampe be- und entladen. Es gibt jedoch auch Modelle mit einer Schwenktür und Stufe, über die Pferde einsteigen und Rampen bzw. Türen vorne am Hänger, z. B. zum Aussteigen. In den meisten Pferdehängern stehen die Pferde in Fahrtrichtung; bei einzelnen Modellen stehen sie schräg, was den Pferden zu einer verbesserten Balance bei Fahrzeugbewegungen verhelfen soll. Die Pferde sind voneinander in der Regel durch eine zum Verladen der Pferde verschwenkbare Trennwand aus Holz oder einer dicken Folie getrennt, die vorne mit einer Querstange verbunden ist und hinten mit zwei Stangen, die hinter dem Pferd eingehakt werden, ebenfalls an den Außenwänden des Hängers fixiert wird, getrennt.
Weitere Merkmale sind beispielsweise
- eine getrennte Sattelkammer,
- durchsichtige Trennwand zwischen den Pferden
- Frontfenster
- Futtertröge,
- Futterhängeplanen
- Tränken,
- Dusche (für die Pferde)
- Videoüberwachung
- verstellbare Querstangen zum Sichern unterschiedlich großer Pferde vorne und hinten
- Umkleidekabine.
Der Radstand zwischen den beiden Achsen beträgt bei den am Markt befindlichen Modellen 70 bis 85 cm. Je länger der Radstand, destso besser ist das Geradeauslauf- und das Schaukelverhalten, destso schwerer ist der Hänger aber zu drehen bzw. durch Kurven zu fahren.
[Bearbeiten] Anhängelast
Das Leergewicht von Pferdehängern liegt zwischen ca. 600 kg bei Leichtbaumodellen und etwa 1.000 kg bei 2-Pferdehängern mit Polyesteraufbau. In diesem Fall muss ein geeignetes Zugfahrzeug beim Ziehen von zwei Pferden von jeweils z. B. 600 kg eine zulässige Anhängelast (ohne Reserven) von mindestens 2.200 kg aufweisen. Zur Berechnung der maximal möglichen Masse des Hängers bei einem bestimmten Zugfahrzeug kann man zur Anhängelast die Stützlast der Anhängerkupplung hinzuaddieren. Ein Zugfahrzeug mit einer maximalen Anhängelast von 1600 kg und einer Stützlast von 75 kg darf also beispielsweise einen Hänger noch ziehen, der eine Masse von 1675 kg aufweist. Eine Überladung wird nach Bußgeldkatalog geahndet, wobei eine Toleranz von max. 5 % bußgeldfrei bleibt. Zwischen 5 und 10 % Überladung beträgt das Bußgeld derzeit 10 Euro.
[Bearbeiten] notwendige Führerscheinklasse
Für Gespanne unter 3,5 t Gesamtgewicht reicht der Führerschein B aus.
- Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
- Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
Für Gespanne ab 3,5 t Gesamtgewicht wird der Führerschein BE benötigt.
- Das Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal das 1,5fache des Gesamtgewichts des Zugfahrzeuges betragen
- Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf 8,75 t nicht überschreiten
- Ist der Anhänger schwerer als 3,5 t, muss er mit einer Druckluftbremse ausgestattet sein (statt mit einer Auflaufbremse)
[Bearbeiten] 100-km/h-Zulassung
Für Gespanne gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Bestimmte PKW mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100km/h-zugelassene KOM mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18(5) Nr. 1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.
Hierfür sind für Pferdeanhänger folgende Vorraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:
- Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Pferdeanhänger (oder anderem Hänger) mit Auflaufbremse und einer Eignung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h :
-
- zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,1 × Leermasse des Zugfahrzeugs; oder
-
- zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,2 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet, oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist;
Es gilt zusätzlich:
- zulässige Masse des Anhängers (diese kann "abgelastet" werden) ≤ zulässige Masse des Zugfahrzeugs,
- zulässige Masse des Anhänger ≤ zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs gemäß Fahrzeugschein,
- Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
- Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h),
- Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
Somit ist die maximal zulässige Masse des Hängers der kleinste der drei Werte "zulässige Anhängelast", "zulässige Fahrzeugmasse" und "Leermasse * Faktor 1,1 oder 1,2".
Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse: Ziff. 14, zulässige Masse: Ziff. 15). Einen Zuschlag zum Lastindex kann ein Reifen dann erhalten, wenn er für eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt ist; in diesem Fall kann für eine Genehmigung bis 80 km/h ein Reifen auch dann noch ausreichen, wenn sein Tragfähigkeit eigentlich geringer als notwendig ist. Dieses „Umwidmen“ von Geschwindigkeit auf Last ist bei einer 100 km/h Zulassung nicht mehr möglich.
Die Eignung für einen Betrieb bis 100 km/h kann der Hersteller bescheinigen. Falls eine solche Bescheinigung vom Hersteller nicht erhältlich ist, muss der Anhänger mindestens die Voraussetzung erfüllen, dass seine Achsen bis 100 km/h zugelassen sind (steht auf dem Typschild des Anhängers). Dies ist allerdings keine hinreichende Bedingung; es können weitere Anforderungen hinzutreten, die im Einzelfall von der zuständigen Prüfinstanz für die Zulassung (z. B. TÜV oder Dekra) verlangt werden, beispielsweise Umrüstung auf hydraulische Stoßdämpfer. Die Zulassung kann auch gänzlich verweigert werden.
[Bearbeiten] Beispiele für die Berechnung:
1. Saab 9-3 I TiD (Angaben laut Fahrzeugschein), Anhänger mit Schlingerkupplung:
- zulässige Masse = Zugfahrzeugleermasse 1465 kg * 1,2 = 1658 kg,
- Gesamtgewicht = 1910 kg,
- Anhängelast max. 1600 kg
Die zulässige Masse des Anhängers ist auf 1600 kg beschränkt, da dies der kleinste der drei Werte (1600, 1658, 1910) ist. Will man einen Anhänger mit einer werksmäßig höheren zulässigen Masse (typisch sind 2000-2400 kg) einsetzen, wäre eine Ablastung notwendig.
2. Audi A4 avant Quattro TDI 172 kW (Angaben laut Audi-Website):
- zulässige Masse = Zugfahrzeugleermasse 1660 kg * 1,2 = 1992 kg,
- Gesamtgewicht = 2210 kg,
- Anhängelast max. 2000 kg (bei max. 8 % Steigung)
Der kleinste Wert ist hier der obere von 1992; in diesem Fall begrenzt also das Leergwicht des Fahrzeugs die zulässige Masse des Anhängers.
Als Bereifung kann beispielsweise ein 1x5/1x R 1x 85 L verwendet werden, wobei "x" als Variable hängerabhängig die Maße des Reifens definiert, "85" für eine Tragfähigkeit von 515 kg (Sicherheitsreserve) steht und "L" 120 km/h bedeutet.
[Bearbeiten] Einige Hersteller
- Alf
- Böckmann (mit Zweitmarke Westfalia)
- Blomert
- Camp-Let (Marke Mustang)
- Cheval liberté
- Christ
- Ebner
- Eohippus
- Fautras
- Humbaur
- Ifor-Williams
- Krämer
- WM Meyer
- SME
- Thiel
- Thule (mit Zweitmarke Brenderup)
- Wörmann