Podologie
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen (podos = gr. Fuß) und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zur "Medizinischen Fußpflegerin" bzw. zum "Medizinischen Fußpfleger". Das Berufsbild ist das jüngste in der Gruppe der bundesgesetzlich nach Art. 74 Nr. 19 GG geregelten Gesundheitsfachberufe. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung "Podologe/Podologin" und seit 2003 die Berufsbezeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" gesetzlich geschützt. Nur mit einer staatlichen Erlaubnisurkunde darf man sich so nennen.
Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Podologen arbeiten als selbstständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen. In der Schweiz ist die Podologie eine inzwischen sehr verbreitete Fachgruppe, in Deutschland wächst sie erst seit einigen Jahren.