Polizeiverordnung
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Polizeiverordnungen, zum Teil auch Verordnungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung genannt, sind Rechtsverordnungen, die durch die Exekutive erlassen werden können und der Gefahrenabwehr dienen.
In den Polizeigesetzen der deutschen Länder sind die Vorschriften über Polizeiverordnungen bei Unterschieden in Terminologie, Zuständigkeiten und Ausgestaltung im Ergebnis weitgehend einheitlich.
Danach ist Voraussetzung einer Polizeiverordnung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die es abzuwehren gilt. Polizeiverordnungen sind Rechtsnormen, die wie ein Gesetz abstrakt-generelle Wirkung haben, d.h. für eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten und Personen gelten. Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit einer Polizeiverordnung mit höherrangigem Recht sehr unbestimmt sind, können Polizeiverordnungen häufig unzulässig sein.
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