Diskussion:Probst
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Also, dass Probst eine gültige Alternativschreibung zu Propst ist, halte ich für ein Gerücht. Trotz intensiver Recherchen fand ich keine Bestätigung. Probst kommt lediglich bei Eigennnamen vor und ist sonst schlichtweg falsch. --Schubbay 00:30, 22. Nov. 2006 (CET)
- Also, die Landschaftsbezeichnung Probstei bzw. das gleichnamige Amt Probstei in Schleswig-Holstein wäre schon ein Beleg dafür, dass es zumindest regional geläufig ist/war. --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 02:07, 22. Nov. 2006 (CET)
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- Hierbei handelt es sich doch auch um Eigennamen landschaftlicher bzw. kommunaler Art. Die Schreibung der kirchlichen Amtsbezeichnung Propst als Probst ist jedoch unrichtig (siehe auch Einleitungssatz zum Artikel Propst). Die BKL sollte deshalb entsprechend geändert werden, damit sie nicht zur falschen Schreibweise in anderen Artikeln verleitet. --Schubbay 09:56, 22. Nov. 2006 (CET)