Quorum (Politik)
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Unter Quorum (lateinisch für „von denen“, Plural „Quoren“) versteht man die Anzahl der Stimmberechtigten, die bei einer Abstimmung anwesend sein oder sich an einer Abstimmung beteiligen muss, damit diese gültig ist. Manchmal wird auch der Anteil an befürwortenden Stimmen, der für einen erfolgreichen Beschluss notwendig ist, als Quorum bezeichnet. Um Missverständnisse zu vermeiden, bezeichnet man ein Quorum im ersteren Sinn auch als „Beteiligungsquorum“, „Präsensquorum“, „Präsenzquorum“ oder „Abstimmungsquorum“, ein Quorum im zweiteren Sinn auch als „Zustimmungsquorum“ oder „Konsensquorum“.
[Bearbeiten] Beispiele
- Im Deutschen Bundestag muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, damit dieses Verfassungsorgan Beschlüsse fassen kann. „Mindestens die Hälfte“ ist damit das Beteiligungsquorum des Deutschen Bundestags. Das gleiche Beteiligungsquorum gilt den verschiedenen Landesverfassungen zufolge derzeit auch für alle deutschen Landtage.
- Im österreichischen Nationalrat muss mindestens ein Drittel der Abgeordneten anwesend sein, damit zum Beispiel ein einfaches Gesetz beschlossen werden kann; mindestens die Hälfte der Abgeordneten muss sich beteiligen, wenn zum Beispiel ein Verfassungsgesetz verabschiedet oder ein Beharrungsbeschluss gefasst werden soll. Einfache Gesetze und Beharrungsbeschlüsse benötigen dabei die Zustimmung von mehr als der Hälfte, Verfassungsgesetze benötigen die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. „Mindestens ein Drittel“ beziehungsweise „mindestens die Hälfte“ sind damit Beteiligungsquoren im österreichischen Nationalrat, „mehr als die Hälfte“ beziehungsweise „mindestens zwei Drittel“ sind die entsprechenden Zustimmungsquoren.
- Nicht nur gesetzgebende Gremien, sondern auch Volksabstimmungen unterliegen üblicherweise Beteiligungsquoren. Zum Beispiel ist eine Initiative, die einem deutschen Bürgerentscheid unterzogen wird, nicht nur dann erfolglos, wenn die Zahl ihrer Befürworter zu gering im Verhältnis zur Zahl der Gegner ist, sondern auch dann, wenn die Zahl der insgesamt Stellung Beziehenden zu niedrig im Verhältnis zur Zahl der Wahlberechtigten liegt. Das Beteiligungsquorum für Bürgerentscheide ist wie das für Landtage nicht deutschlandweit einheitlich geregelt, sondern Sache der jeweils betreffenden Gebietskörperschaft.
- Eine besondere Art von Quorum ist das Frauenquorum, welches insb. bei parteiinternen Wahlen in der CDU Deutschlands Anwendung findet.