Rücktritt (Begriffsklärung)
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Rücktritt bezeichnet
- eine Amtsniederlegung, siehe Rücktritt
- ein Begriff des Schuldrechts, siehe Rücktritt (Zivilrecht)
- den Rücktritt vom Versuch im Strafrecht, siehe unter Versuch (Strafrecht)
- eine Bremsvorrichtung von Fahrrädern, siehe Rücktrittbremse
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |