Diskussion:Rechtsphilosophie
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Habe mir eine Überarbeitung des Themenblockes vorgenommen, kann dazu auf einige Studienunterlagen und -erinnerungen zurückgreifen. Kommentare und Diskussionen willkommen!
R. befaßt sich auch und zeitweise vorrangig mit dem Verhältnis R-Gerechtigkeit, aber bei weitem nicht nur. Außerdem ist noch das Verhältnis Recht-Wirklichkeit zu nennen.
Die "Reine Rechtslehre" Kelsens gehört nach m.E. nicht als eigenständiger Punkt in diese Aufzählung, sondern ist im Punkt Rechtspositivismus enthalten. So heißt es auch im Artikel zur RR, daß diese die konsequenteste Form des RPositivismus sei. Ich nehme das entsprechend heraus. Frankipank 10:58, 14. Dez 2003 (CET)
Ich finde die Kurzdefinition der Rechtsphilosophie nicht besonders treffend. Die Rechtsphilosophie ist doch wohl eher eine Disziplin der Philosophie, die sich mit dem Recht beschäftigt. Die aktuelle Definition klingt ein wenig, als ob die Rechtsphilosophie eine Mischung aus Rechtswissenschaft und Philosophie wäre. Das stimmt so nicht. Vielmehr beschäftigt sich die Rechtsphilosophie mit den Voraussetzungen der Rechtswissenschaft, also deren Grundfragen und Prämissen. Man sollte schon klar machen, dass Rechtsphilosophie und Rechtswissenschaft wissenschaftstheoretisch auf unterschiedlicher Stufe stehen. In Anlehnung an Kant könnte man also formulieren: Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie, das sich mit dem Charakter und der Erkennbarkeit des Rechts, wie es ist und sein sollte, beschäftigt. Referendar_KN 00:23, 23.03.04
- Mischung nicht, aber der im Artikel verwendet Ausdruck "Querschnittsgebiet" finde ich auch verkehrt. Ich halte es aber für falsch, die Rechtsphilosophie allein der Philosophie zuzuschlagen. Die Rechtsphilosophie gehört genauso untrennbar zur Rechtswissenschaft dazu. Deshalb ist m. E. das Wort "Schnittmenge" vorzuziehen. -- 217.1.205.247 00:51, 23. Mär 2004 (CET)
Hm. Also der Unterschied zwischen Querschnitt und Schnittmenge ist mir nicht klar. Die Mengenlehre wurde zwar in der Grundschule abgeschafft, bevor ich sie genießen durfte, doch halte ich das für eine Frage der Semantik. Den wissenschaftstheoretischen Unterschied halte ich für bedeutsamer. Dass man ordentliche Rechtswissenschaft nicht ohne ein ordentliches Maß Rechtsphilosophie betreiben kann und sie insofern untrennbar ist, halte ich für selbstverständlich. Dennoch möchte ich daran festhalten, dass Rechtswissenschaft eben immer nur systemimmanent forscht, während die Rechtsphilosophie sich mit den Voraussetzungen der Rechtswissenschaft beschäftigt. Die Rechtswissenschaft setzt also vor allem das Recht voraus, während die Philosophie fragt, was Recht denn eigentlich sei und wie es sein sollte. Wie sollte man sonst etwa die Frage, ob jemand einen zivilrechtlichen Anspruch hat, von philosophischen Fragestellungen abgrenzen. Die Definition mit Schnittmenge/Querschnitt ist deshalb unbefriedigend, weil sie eben nicht abgrenzt. Referendar_KN 01:09, 23.03.04
- Gut gesagt. Rechtsphilosophie als Metawissenschaft der Juristerei also. Aber ihr Zahnfleisch blutet: Der BGH hat im Mauerschützenurteil genau die Argumente aus der Metawissenschaft in konkretes Recht abgeleitet. Es gibt also eine starke Vermischung. Gruß, --Allons! 6. Jul 2005 13:12 (CEST)
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[Bearbeiten] Universelle Normenhierachie
Ich schlage vor, den externen Link auf die "Universelle Normenhierachie" zu löschen. Die dortigen Inhalte erscheinen mir pseudo-wissenschaftlich oder zumindest weitab jedes wiss. Konsenses zu sein. Widerspruch? --134.34.16.18 11:55, 26. Mär 2005 (CET)
- Link gelöscht. --Wiesel 12:02, 29. Mär 2005 (CEST)
[Bearbeiten] URV?
Der Text von Benutzer:Paki ist vermutlich aus der MS Encarta. Könnte ein Encarta-Besitzer dies bitte überprüfen? --Ahellwig 3. Jul 2005 22:55 (CEST)
- Siehe auch [1] --C.Löser (Diskussion) 4. Jul 2005 10:08 (CEST)
[Bearbeiten] Überarbeitung
Hallo, nachdem ich mich bei den Grundrechten etwas umgetan habe (Eigentum, Gleichheitssatz, Berufsfreiheit), möchte ich den Übersichtsartikel zur Rechtsphilosophie überarbeiten. Kommentare sind willkommen. Der Beitrag ist derzeit in einem ziemlich traurigen Zustand. Habe eben mit der Einleitung begonnen. --Aschmidt 01:14, 11. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Aschmidt! Finde ich super, daß Du den Artikel in einen besseren Zustand bringen willst, denn er hat es wirklich nötig. Bisher sieht das doch gut aus, ich hoffe, Du schreibst noch mehr. Schöne Grüße, --84.132.132.163 08:26, 11. Sep 2005 (CEST)
- ich finds auch super, dass sich endlich einer erbarmt. Wir sollten vielleicht bei der Gelegenheit mal überlegen, wie der spätere Artikel denn aussehen soll. Mir ist aufgefallen, dass viele rechtsphilosophische Einzelbegriffe schon ordentliche Einzelartikel haben, so etwa Naturrecht, Vertragstheorie, Jean-Jacques Rousseau, Staatstheorie und sogar A Theory of Justice hat einen eigenen Artikel. Wir könnten es uns einfach machen, und in diesen Artikel mittels copy&paste dies und das aus anderen Artikel reinpacken. Wir könnten aber auch aus diesem Artikel einen kurzen Überblicksartikel machen, der auf die weiterführenden Artikel hinweist. Oder hast du etwa vor, diesen Artikel groß anzulegen und die Inhalte neu zu schreiben? Das wäre lobenswert, aber viel Arbeit. --Alkibiades 10:22, 11. Sep 2005 (CEST)
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- Hallo, ich meine nicht, dass man Artikel z.B. zu Naturrecht etc. hierher verlegen sollte. Dazu sollte es weiterhin eigene Einträge geben. Die Artikel in der englischen Wikipedia zum Thema sind in der Regel schon sehr gut. Ich denke daran, den Artikel zum Übersichtsartikel aus-/ umzubauen, ähnlich wie der englische Artikel zur [[2]]. Es soll ein Einstieg zum Thema werden. Ich stelle mir einen Studenten im ersten Semester oder einen Laien vor, der sich orientieren will. Dazu würde ich zuerst die ellenlange Liste von "Geschichte" bis "Rechtssoziologie" streichen und einen Einstieg wählen wie in [[3]], also Dreigliederung in Naturrecht, Rechtspositivismus und evtl. (wir sind in Deutschland/ Österreich/ Schweiz) Rechtstheorie. Ich wäre dabei für einen problembezogenen Einstieg, der bisherige Abschnitt "Geschichte" gefällt mir gar nicht. Ich würde ihn ganz streichen und evtl. später einbauen. Mal sehen... Danke für Eure Beiträge! --Aschmidt 15:01, 11. Sep 2005 (CEST)
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- Der englische Artikel ist natürlich auch nicht so gut, dass er das Maß aller Dinge sein sollte. Aber wenn du dich daran erstmal orientieren willst: nur zu! Ich bin aber dagegen, die historische Entwicklung der Rechtsphilosophie ganz raus zu schießen. So weit ich das im Blick habe, gehen auch die meisten Lehrbücher zur Rechtsphilosophie von der historischen Entwicklung aus. Das erklärt nämlich viele Fragen. Du hast andererseits völlig darin Recht, dass die bisherigen Ausführungen zur Geschichte nicht wirklich überzeugend waren. --Alkibiades 16:02, 11. Sep 2005 (CEST)
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- Der Artikel in der englischen Wikipedia ist deshalb so knapp gehalten, weil die Information dort sehr stark auf eigene Beiträge verteilt wurde. Als erste Information halte ich ihn für wirklich gut gelungen. Das Thema ist so umfangreich, dass man sich leicht damit überhebt. Das war ja vorher passiert, als man die Geschichte ganz umfangreich anlegen wollte, und dann hat es wohl an Zeit/ Lust/ whatever gefehlt, um das fortzuführen. Mein Vorschlag wäre deshalb, erst einmal -- in vertretbarer Zeit -- einen knappen Überblick über das ganze Thema zu erstellen, und wenn man so eine Grundlage hat, kann man dann immer noch ausbauen, zusammenlegen, verschieben, Redirects setzen usw. usf. -- Aschmidt 21:36, 11. Sep 2005 (CEST)
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- Ich gebe bei Ideen, die sich auf das Kopieren von Inhalten anderer Artikel beziehen, zu bedenken, dass dadurch zum einen unweigerlich eine der beiden Versionen weniger gut gepflegt sein würde als die andere, und dass zum anderen Doubletten eine Vergeudung von Arbeitszeit der Editoren sind - wozu gibt es Links. Meiner Meinung nach sollte hier die Rechtsphilosophie, nicht die Rechtsphilosophien dargestellt werden, also die Methode, nicht ihre Anwendungen. Insofern bin ich ebenfalls für einen "Übersichtsartikel". Allerdings halte ich es für zu kurz gegriffen, wenn man erst bei der Aufklärung und beim Naturrecht anfängt, es würden dann rund 2000 Jahre Rechts- und Philosophiegeschichte unterschlagen. Im übrigen meine ich, dass die Literaturliste beherzt gekürzt werden muss: nicht das, was man per OPAC sowieso finden würde gehört hier genannt, sondern die 3, höchstens 5 Werke, um die man bei einer Beschäftigung mit dem Thema nicht herumkommt. Das wären dann im Zweifel keine Lehrbücher und Darstellungen, sondern die Quellen unserer Rechtsphilosophie - einige Autoren werden ja bereits genannt. Wo das Copyright abgelaufen ist, könnte man ggf. auf das Werk selbst beim Projekt Gutenberg verweisen. -- Mbayer 12:47, 15. Sep 2005 (CEST)
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- Das Problem, daß ich erst bei der Aufklärung beginne, ist mir bewusst, ich kenne mich aber mit der davor liegenden Zeit so schlecht aus, dass ich mir derzeit nicht zutrauen würde, diesen Teil ernsthaft zu bearbeiten. Ich kann nicht beurteilen, inwieweit man z.B. aus der antiken Philosophie eigene Richtungen hervorheben könnte. Dann gäbe es noch die christliche Philosophie des Mittelalters (Thomas von Aquin etwa). Wer sich hiermit beschäftigt hat, möge einen Beitrag leisten. Ich möchte es jedenfalls derzeit nicht versuchen. -- Zur Literatur (auch zu: Markus Mueller): Hier fände ich mittlerweile auch eine Untergliederung in Quellen und Sekundärliteratur (Lehrbücher) wünschenswert. Ich werde das auch so machen. -- Danke für Eure Meinungen! -- Aschmidt 13:42, 15. Sep 2005 (CEST)
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- Ich (als unbeteiligter Laie) möchte - was die Literaturliste angeht - anregen, wie in den Geisteswissenschaften häufig üblich zwei Abschnitte einzufügen; „Quellen“ und „Literatur“. Unter „Quellen“ könnten die 3-5 wichtigsten Quellenwerke Platz finden, unter „Literatur“ etwa fünf Einführungen/Grundlagenwerke (ich denke da an sowas wie Zippelius 1997 / Winkler 1981ff. / Strömholm 1991 / Brinkmann 1975 oder Kriele 2004 / Seelmann 2004 o.ä. ?). Ist natürlich nur ein Vorschlag. --Markus Mueller 13:21, 15. Sep 2005 (CEST)
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- Wo hier gerade über die Literatur geredet wird: Kann mir einer sagen, warum "Andreas Harms, Warenform und Rechtsform, Baden-Baden: Nomos 2002" in diesem Artikel unter Quellen aufgeführt wird? Auf den ersten Blick hat das rein gar nichts mit dem Thema zu tun. Aber bei Rechtsphilosophie weiß man ja nie. --Alkibiades 14:22, 15. Sep 2005 (CEST)
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- Ich kenne den Aufsatz von Harms nicht. Ich wollte ihn auch nicht gleich löschen, sondern mir den Text erstmal anschauen. Wenn jemand mehr weiß -> bitte editieren. -- Aschmidt 22:40, 15. Sep 2005 (CEST)
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- Das Ding ist eine Dissertation; sie ist zwar in einer rechtstheoretischen Reihe erschienen, beschäftigt sich aber in erster Linie mit der Rechtstheorie des Eugen Paschukanis, der wohl Marxist war. also raus. --Alkibiades 07:57, 16. Sep 2005 (CEST)
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- Die marxistische Rechtstheorie ist eine wichtige Richtung, zu der man bei Gelegenheit auch mal ein paar Worte schreiben könnte. Harms wurde also nicht aus der Liste genommen, weil er marxistische Theorien vertritt, sondern weil er nicht zu den wichtigsten Werken gehört, die hier unbedingt genannt werden sollten. Insoweit: einverstanden. -- Ich frage mich, ob man die Liste nicht noch viel mehr schrumpfen lassen sollte. Sind die "Quellen" hier wirklich notwendig? Würde es nicht ausreichen, im Fließtext auf die jeweiligen Autoren zu verlinken, wo dann jedenfalls deren Hauptwerke Werke nachgewiesen werden? -- Aschmidt 19:34, 16. Sep 2005 (CEST)
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- 1) Weiß Gott! ich wollte nicht gemeint haben, dass jeder Marxist per se aus der Wikipedia fliegt. Aber dieser Artikel hat momentan andere Probleme als sich mit marxistischer Rechtstheorie zu beschäftigen. - 2) Ich halte wenig davon, im Text die einzelnen Autoren zu verlinken. Das riecht so nach Fußnote und passt nicht in die Wikipedia. Wobei ich mich frage, was überhaupt "Quellen" der Rechtsphilosophie sind. Man könnte eeher zwischen Primär- und Sekundärliteratur unterscheiden. --Alkibiades 21:38, 16. Sep 2005 (CEST)
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- Ad 1: ACK. -- Ad 2: Soweit sind wir ja schon. "Quellen" wären die "Originaltexte", auf die man sich bezieht, also z.B. "Der Fürst" von Machiavelli oder "A theory of justice" von Rawls. Und mit "Verlinken" meinte ich: Es wird im Fließtext ohnehin schon auf Artikel verlinkt, die Leben und Werk der Autoren darstellen, z.B. Jürgen Habermas. Ich meine, es würde reichen, hier -- als erste, aber gründliche Orientierung -- die Richtungen darzustellen und dabei auch sozusagen per "Namedropping" alle wichtigen Namen zu nennen, die in der Diskussion heute eine Rolle spielen. Dadurch würde die Literaturliste wesentlich verschlankt, und weniger wäre wahrscheinlich mehr. Werke einzelner Autoren sollten bei den Artikeln zu diesen Autoren genannt werden. Das Argument der Pflege der Artikel von Mbayer sollte man auch bedenken. -- Daher: "Quellen" ganz weglassen, hier nur noch Lehrbücher und Einführungen nennen. -- Meinungen dazu? -- Aschmidt 00:38, 17. Sep 2005 (CEST)
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Auch wenn ich die Entwicklung des Artikels nicht im Einzelnen verfolgt habe bin ich doch sehr postiv überrascht, was hier in der letzten Zeit an guter Arbeit geleistet worden ist. Die radikale Kürzung der Literaturliste ist unbedingt zu begrüßen und entspricht auch in der thematischen Auswahl in etwa dem, was mir in meinem früheren Diskussionsbeitrag vorgeschwebt hatte. Schöne Grüße, --Markus Mueller 10:08, 27. Sep 2005 (CEST)
- Danke für Dein Lob, Markus! Ich meine auch, die Vorschläge von Mbayer waren recht "zielführend". Das Verhältnis des Übersichtsartikels zu den einzelnen Artikeln, auf die man verweisen kann, ist wohl so in Ordnung, und die Literaturliste scheint mir jetzt auch besser. Ich habe die Originalwerke in den Fließtext aufgenommen. -- Demnächst schreibe ich noch etwas zur "Ökonomischen Theorie des Rechts", und das wäre dann alles, was ich mir überlegt hatte. Ich melde mich dann auf der Diskussionsseite des Portals Recht, und wenn die Seite allgemein für gut genug befunden wird, könnte man die "Überarbeitung" dann auch offiziell beenden und die Seite "normal" weiterführen. -- Aschmidt 22:54, 27. Sep 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Redirect
Rphil und Rth sind nicht gleich. Vikipedija 00:40, 11. Mär 2006 (CET)
- Völlig richtig. Leider hat sich bisher noch keiner gefunden, der den Artikel Rechtstheorie schreiben will und kann. Wenn du das machen willst, bist du herzlich eingeladen. --Alkibiades 10:17, 11. Mär 2006 (CET)
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- Der Redirect wurde gesetzt, weil es sachgerecht ist, die Rechtstheorie als Teil der Rechtsphilosophie abzuhandeln. Eine Trennung wäre künstlich. Die Übergänge sind fließend, und die Bezüge zB zur Soziologie werden in Rechtsphilosophie angesprochen. Aschmidt 22:46, 11. Mär 2006 (CET)