Rechtsinformatik
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Die Rechtsinformatik befasst sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Disziplin mit den Querbezügen von Rechtswissenschaft, Rechtsanwendung und Informatik.
Mit der Verbreitung der elektronischen Datenverarbeitung ergaben sich für Juristen und Informatiker sowohl Fragen, wie ein "Recht der Information" aussehen könnte (rechtlicher Schwerpunkt) als auch, wie das Rechtswesen durch elektronische Datenverarbeitung unterstützt werden könnte (informationstheoretischer Schwerpunkt). Obwohl es sich hier eigentlich um unterschiedliche Disziplinen handelt, werden diese unter dem Begriff Rechtsinformatik zusammengefasst. Dies hängt damit zusammen, dass das für beide Richtungen notwendige interdisziplinäre Fachwissen sich auf dieselben Personen konzentriert.
Der rechtsbezogene Teil, der richtiger als Informatikrecht oder IT-Recht bezeichnet werden müsste, ist hierbei wissenschaftlich stark durchdrungen und auch international teilweise umgesetzt. Themen sind unter anderen das Datenschutzrecht, der gewerbliche Rechtsschutz (insb. Urheberrecht, Softwarepatente).
Der informationstheoretische Teil fristet dagegen ein Schattendasein. In der Lehre beschränkt er sich oft nur auf die Vermittlung von Kenntnissen für den Einsatz von Standardanwendungen ohne spezifisch juristische Besonderheiten. Während sich in anderen Anwendungsgebieten der Informatik Schnittstellendisziplinen wie Wirtschaftsinformatik oder Bioinformatik herausgebildet haben, gibt es bislang keinen etablierten wissenschaftlichen Zweig, der sich explizit mit informatischen Systemen im Rechtswesen beschäftigt.
In Deutschland beschäftigt sich die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik insbesondere mit den rechtlichen Auswirkungen und Querbezügen der Informatik.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Thomas Hoeren: Informationsrecht. 2006. Download als PDF-Datei (517 Seiten, 2,8 MByte). Die aktuelle Fassung findet man hier.
[Bearbeiten] Weblinks
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