Reichsdeutsche
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Reichsdeutsche war die zeitgenössische, umgangssprachliche Bezeichnung der deutschen Bewohner des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.
Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten, die etwa 2/3 des (damaligen) deutschen Sprachgebietes umfassten, zusammengeschlossen hatten.
Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort reichsdeutsch umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, usw. Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige ihrer Königreiche und Fürstentümer.
Insbesondere von der deutschsprachigen Bevölkerung, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnten, wurde der Begriff „Reichsdeutsche” verwendet um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.
Nach dem Untergang des Deutschen Reiches 1945 dauerte es noch einige Zeit bis der Begriff „Reichsdeutsche” durch andere Begriffe ersetzt wurde. Diese wurden vor allem geprägt durch die Namen der neuen Staaten. Die Menschen der neu entstandenen Bundesrepublik Deutschland zu „Bundesbürgern” oder „Bundesdeutschen”; die Bewohner der DDR zu „DDR-Bürgern”. Daneben bestanden aber auch andere Bezeichnungen.
Siehe auch: Auslandsdeutsche, Volksdeutsche, deutsche Volksgruppen