Relationaler Vertrag
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Ein relationaler Vertrag ist eine auf einen längeren Zeitraum abgezielte Vereinbarung, die Lücken für zukünftige Kontingenzen enthält, um unvollständiger Voraussicht entgegenzuwirken.
Es wird somit bei Vertragsschluss nur der Rahmen vereinbart, während die Details im Laufe der Zeit konkretisiert werden. Deshalb wird in der Volkswirtschaftslehre auch von einem unvollständigen Vertrag gesprochen. Der Sinn einer solcher Vereinbarung besteht darin, dass die Festlegung aller möglichen Eventualitäten in einem vollständigen Vertrag mit hohen Transaktionskosten verbunden sein kann. Eine verbreitete Form von relationalen Verträgen sind z.B. Arbeitsverträge. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die Anweisungen des Arbeitgebers innerhalb eines gewissen Rahmens zu befolgen. Jedoch ist in Arbeitsverträgen für gewöhnlich nicht festgelegt, welche konkreten Ergebnisse der Arbeitnehmer im Laufe der Vertragsdauer für den Arbeitgeber zu erbringen hat, weil die gewünschten Ergebnisse zum Vertragszeitpunkt zumeist noch nicht absehbar sind.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Neue Institutionenökonomik
- Vertragstheorie
- Theorie der Unternehmung