Relatives Recht
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Relative Rechte verleihen dem Berechtigen die Befugnis, von einzelnen oder mehreren Personen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen. Anders als absolute Rechte berechtigt und verpflichtet relatives Recht nur die Beteiligten.
Schuldrechtliche oder "obligatorische" Rechte heißen auch Forderungen. Teilweise werden auch die Gestaltungsrechte, die keine Forderungen darstellen, wie zum Beispiel das Rücktrittsrecht vom Vertrag u. ä. zu den relativen Rechten gezählt.
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