Rigorosum
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Das Rigorosum ist eine Form der mündlichen Promotions-Prüfung an einer Hochschule.
Das Rigorosum ist aus der lateinischen Bezeichnung examen rigorosum (rigor starr, streng) abzuleiten und steht für eine strenge Prüfung zur Erlangung eines akademischen Grades. In der Regel wird das Rigorosum vor dem Promotionsausschuss einer Fakultät abgelegt und zwar für die umfangreiche Form bestimmter mündlicher Doktorprüfungen, zumal solcher, zu denen die Zulassung ohne vorausgegangene Staatsprüfung erfolgt.
Der Begriff Rigorosum findet sich besonders häufig in den Prüfungs- und Promotionsordnungen der österreichischen Universitäten, da bis zum Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 die Begrifflichkeiten gesetzlich geregelt waren. In den Fächern Medizin und Zahnmedizin wird der Doktorgrad als erster akademischer Grad vergeben. Da es sich dabei rechtlich gesehen um Diplomstudien handelt, hieß die abschließende Prüfung formell nicht Rigorosum. Mit der durch das Universitätsgesetz geschaffenen Autonomie in studienrechtlichen Belangen können die medizinischen Universitäten dies nun jedoch nach Belieben in ihren Satzungen regeln.
Im Unterschied zur Disputation werden im Rigorosum, das in der Regel die Form einer "normalen" mündlichen Prüfung hat, normalerweise neben dem Thema der Dissertation oder Doktorarbeit weitere Fächer geprüft. Zum Teil findet auf diese Weise keine regelrechte Verteidigung der Dissertation statt. Ob eher das Rigorosum oder eher die Disputation als der angesehenere und schwierigere Weg der Promotion gilt, ist von Hochschule zu Hochschule teils sehr unterschiedlich, da beide Verfahren bislang nicht vereinheitlicht worden sind.
Der Begriff wird in einigen Fächern teilweise auch für Wiederholungsklausuren verwendet, die die versäumte bzw. nicht bestandene Klausur an Umfang und Schwierigkeit deutlich übertreffen können, falls der zeitliche Abstand zur vorherigen Klausur besonders groß ist.