Promotion (Doktor)
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Die Promotion ist eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist (Erlangung des Doktorgrades).
Inhaltsverzeichnis |
Überblick
Der „Doktor“ ist der höchste akademische Grad - die Habilitation ist nur ein zusätzlicher Qualifikationsschritt, und „Privatdozent“ und „Professor“ sind Titel, keine Grade. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung – so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.
Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel erforderlich für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor. In Österreich und bei fachlich korrekter Verwendung des Begriffs auch in Deutschland versteht man unter Promotion die Verleihung des Doktorgrades, nicht die dazu erforderliche Prüfung oder sogar das vorhergehende Doktoratsstudium selbst. Das Wort „Promotion“ ist aus dem lateinischen promotio, von promovere (vorwärtsbewegen, befördern), abgeleitet. Der Kandidat wird nach erfolgreich bestandener Prüfung von der Fakultät oder einem Vertreter zum Doktor promoviert, das heißt befördert oder erhoben. In der Umgangssprache hat es sich demgegenüber weithin eingebürgert, das Wort (eigentlich unrichtig) auch intransitiv in der Form „ich promoviere“ zu verwenden, womit dann aus der Sicht des Kandidaten seine Ableistung der Prüfung und der dafür erforderlichen besonderen Studienleistungen gemeint ist.
Im Mittelalter erforderte das Promotionsverfahren die Leistung verschiedener Eide, unter anderem einen Eid vor dem Rektor auf die Statuten der Universität, sowie ein privates und ein öffentliches Examen. Das examen privatum, in der Regel eine Kommentierung ausgewählter Prüfungstexte mit Verteidigung der dabei vertretenen Thesen, fand vor dem Gremium der Professoren (magistri regentes) der Fakultät und zuweilen auch unter Beteiligung von Professoren der Artistenfakultät statt. Bei diesem Privatexamen, das oft auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel abgehalten wurde, war die Öffentlichkeit zugelassen, sie besaß aber kein Fragerecht. Nach Abschluss des Privatexamens stimmte das Gremium darüber ab, ob der Kandidat würdig sei, den Titel eines licentiatus zu führen. Der Erwerb des Doktorgrades war jedoch an die Absolvierung des examen publicum gebunden, einer Antrittsvorlesung mit anschließender Disputation, bei der der Kandidat seine Thesen auch gegen Einwände der Öffentlichkeit zu verteidigen hatte, und bei der jeder anwesende Student frageberechtigt war. Erst nach Absolvierung des öffentlichen Examens erfolgte die feierliche Inauguration und Verleihung der Insignien, zu denen ein Buch, ein goldener Ring und der Doktorhut in Gestalt eines Baretts gehörte. Das mittelalterliche Verfahren blieb mit vielen Varianten und Modifikationen auch in der frühen Neuzeit gültig. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörte dabei die allmähliche Einführung der schriftlichen Inauguraldissertation, die aus der schriftlichen Formulierung und Publizierung von Thesen zum Zweck der Einladung zum öffentlichen Examen entstand und sich zu einem obligatorischen Prüfungsteil entwickelte.
Promotionsverfahren
Allgemeines
Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.
Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist ein Doktorand in Deutschland allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung "Dr." zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Promotionsordnungen gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung "Dr. des." (doctor designatus) zu führen.
Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Promotion werden auch die Begriffe Dissertation, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief, Doktorprüfung und Doktorschrift festgestellt.
Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den "doctoral studies" getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad bzw. Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Abzuwarten bleibt allerdings die Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen.
Ablauf
Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren ist dabei von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach zum Teil sehr unterschiedlich. In der Regel enthält es die folgenden Schritte:
- Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
- Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc.
- Wahl eines Betreuenden (i. d. R. Prof.) (Doktorvater, m/w),
- Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
- Annahme als Promotionsstudent,
- Anfertigung der Dissertation. Die durchschnittliche Dauer schwankt erheblich je nach Fachrichtung. Während Mediziner ihre Dissertation häufig noch während des Studiums anfertigen können, investieren Juristen im Regelfall 1-2 Jahre. In naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind aber, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch Zeiträume von fünf Jahren keine Seltenheit. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit sind unter Umständen (je nach Uni, Fach und Lehrstuhl):
- Doktorandenseminare („Oberseminare“) zu besuchen,
- Fachpublikationen zu veröffentlichen.
- Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
- Erstellung von 2-3 Gutachten durch die Opponenten,
- Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
- Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
- Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei theologischen Arbeiten muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. 'Nichts steht im Weg']),
- Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.
Vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern wird des öfteren eine „kumulative Dissertation“ erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen Manuskripten zusammengefasst und allein oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die natürlich in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d.h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen weit stärker wahrgenommen werden.
In der Regel gehören in Deutschland zur Promotion keine Lehrveranstaltungen. Wenn man aber in einem Fach promoviert, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein „Promotionsstudium“, das aus gewöhnlichen Lehrveranstaltungen besteht.
Sprachliche Anmerkung: Aus dem Verfahren, aber auch aus dem Wort, geht die wichtige Rolle des Doktorvaters (resp. -„mutter“) hervor. Daraus ergibt sich, bei aller eigenständigen Leistung der/des Promovenden/in, dass man promoviert wird. Insbesondere nutzt man Personalmittel, Sachmittel, das Arbeitsgruppenumfeld und unveröffentlichtes Wissen des Doktorvaters. Im Alltagssprachgebrauch ist das oft nicht klar. Dort stört es ja auch nicht. An der Uni mit all ihren Ritualen jedoch erfolgt die Promotion durch die bereits geprüften Professoren und erst die Habilitation danach ist die Leistung, die ich eigenständig (aktiv) erbringe.
Die Promotion bringt für die außeruniversitäre Karriere nur in manchen Berufen Vorteile, und wird, wenn überhaupt, häufig nur schlecht bezahlt. Da die erste Publikation zu einem Thema oft als die Wichtigste betrachtet wird, ist die Konkurrenz bei manchen Forschungsthemen sehr groß und eine fremde Veröffentlichung zum eigenen Thema kann die bisherige eigene Arbeit in ein schlechteres Licht stellen.
Bewertung
In Deutschland
Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt – regional unterschiedlich und mit unterschiedlichen Bedeutungen - häufig mit lateinischen Noten:
- summa cum laude – 'mit höchstem Lob'
- In den meisten Promotionsordnungen wird die Arbeit mit der lateinischen Bezeichnung summa cum laude als „hervorragende Leistung“ bezeichnet und numerisch als „0,5“ oder „0,7“ ausgedrückt. Die Note wird in den meisten Fächern nur selten vergeben.
- magna cum laude – 'mit großem Lob'
- Bezeichnung als eine besonders anzuerkennende Leistung; numerische Angabe mit „1,0“.
- cum laude – 'mit Lob'
- Bezeichnung als eine den Durchschnitt übertreffende Leistung; numerische Angabe mit „2,0“.
- rite – 'ausreichend'
- Bezeichnung als eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; numerische Angabe mit „3,0“.
- non rite oder insufficienter – 'ungenügend' (durchgefallen)
- Bezeichnung als eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung; numerische Angabe mit „4,0“.
Die lateinischen Notenbezeichungen werden in der Regel nur von solchen Hochschulen verwendet, die sich Universitäten nennen. Beispielsweise wird an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen die beste Note durch „mit Auszeichnung“ bezeichnet, an der Universität Karlsruhe (TH) mit „ausgezeichnet“, „sehr gut“, „gut“ oder „genügend“.
Zusätzlich kann die Dissertation in Deutschland ein Prädikat erhalten, soweit dies die jeweilige Promotionsordnung vorsieht. Dieses Prädikat wird innerhalb der Empfehlung der Gutachter für die wissenschaftliche Leistung angegeben. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:
- opus eximium – 'außerordentliche Arbeit' (wird nur selten vergeben und ist auch in manchen Promotionsordnungen nicht vorgesehen) mit numerische Angabe mit „0,7“.
- opus valde laudabile – 'sehr gute [lobenswerte] Arbeit' mit numerische Angabe mit „1,0“.
- opus laudabile – 'gute [lobenswerte] Arbeit' mit numerische Angabe mit „2,0“.
- opus idoneum - 'befriedigende Arbeit' mit numerische Angabe mit „3,0“.
In Österreich
In Österreich werden studienbeschließende Prüfungen als „bestanden“ oder „mit Auszeichnung bestanden“ beurteilt (letzteres, wenn alle Teilprüfungen nicht schlechter als mit „gut“ und mindestens die Hälfte mit „sehr gut“ beurteilt wurden). Außerdem kann die Verleihung des Doktorates noch zusätzlich als "Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae" (dt. "Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten“) erfolgen, was der höchsten Auszeichnung zur Erlangung des Doktorgrades gleich kommt.
In Ungarn
In Ungarn wird die erfolgreiche Promotion seit 1996 mit den drei Bezeichnungen: „summa cum laude“, „cum laude“ und „rite“ ausgezeichnet. Mit „insufficienter“ wird eine nicht bestandene Promotion bezeichnet.
Literatur
- Kai U. Jürgens: Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?, Kiel: Ludwig (2005), ISBN 3-937719-28-8
- Barbara Messing, Klaus-Peter Huber: Die Doktorarbeit: Vom Start zum Ziel. Leit(d)faden für Promotionswillige, Berlin: Springer (2004), ISBN 3540214208
Siehe auch
- Hochschulprüfung
- Lizentiat
- Doktor
- Doctor of Philosophy (PhD)
- Ehrendoktor
- Graduiertenkolleg
- Habilitation
- EURODOC - Europäische Vereinigung für Doktoratskandidaten und junge Forscher.
- Doppelpromotion („Co-Tutelle“)
Weblinks
- Thesis – Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
- Leitfaden zum Doktorhut
- Information zur Promotion
- Beispiel einer Promotionsordnung
- Homepage der KMK
- Homepage Bologna-Berlin 2003
- Homepage Bolgona-Bergen 2005
- doktorandenforum.de: Informationen rund um die seriöse Dissertation
- Informationen zum Doktorat in Österreich
- „How to Write a PhD Thesis“
- „How to Write a Ph.D. Dissertation“
- Wiki-basiert: Plattform zu Promotion und Hochschulkarriere (www.hochschulkarriere.de)
- Informations-, Austausch- und Bewertungsportal zum Thema Master- und Promotionsstudium
- DrArbeit.de - Stellenbörse für Doktorarbeiten. Vermittlung von Doktoranden und Doktorvater