Risikoaktiva
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Risikoaktiva (auch: Nichthandelsbuchpositionen) ist ein regulationsrechtlicher Begriff aus dem Bankenbereich, der mit Eigenmitteln zu unterlegende Aktivapositionen in und außerhalb der Bankbilanz umfasst.
Risikoaktiva umfassen:
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Bilanzaktiva
Bei den Bilanzaktiva besteht Sachwertausfallrisiko sowie Kreditrisiko in Form von Vorleistungsrisiko.
[Bearbeiten] Traditionelle außerbilanzielle Geschäfte
Kreditausfallrisiko nur bei Inanspruchnahme. Siehe Bankbilanzierung#Bankbilanz#Positionen unter dem Bilanzstrich
[Bearbeiten] Swaps
Kreditrisiko in Form eines Neueindeckungsrisikos.
[Bearbeiten] Termingeschäfte und Optionsrechte
Kreditrisiko in Form eines Neueindeckungsrisikos.
Als Nichthandelsbuchpositionen sind Adressen- und Sachwertausfallrisiken unterlegungspflichtig, nicht aber Zinsänderungs- und Aktienkursrisiken. Die erforderliche Unterlegung mit haftendem Eigenkapital beträgt 8%. Dies ist dann der Risikoaktivaanrechnungsbetrag.
Siehe auch: Handelsbuchposition, Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken, Grundsatz 1