Ritterkanton Gebürg
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![Reichesritterlicher fränkischer Kantonskalender, Archiv Burg Hornberg. Stich, 167 x 85 cm](../../../upload/thumb/d/dc/Kantonskalender.jpg/180px-Kantonskalender.jpg)
Als Ritterkanton Gebürg wird eine Gruppe von ritterlichen Adelsfamilien im Gebürg (Gebirge) bezeichnet, die seit dem hohen Mittelalter als Dienstmannen der Staufer oder des Bistums Worms in die Ministerialität aufgestiegen waren und bis zur Mediatisierung der Ritterschaft bzw. der Regionalfürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Lehensherrschaft über zahlreiche Ortschaften und Güter im Gebürg und angrenzenden Gebieten inne hatten.
Die freie Reichsritterschaft in Deutschland gliederte sich seit dem 16. Jahrhundert in einen rheinischen, fränkischen und schwäbischen Ritterkreis, der sich wiederum aus verschiedenen Kantonen zusammensetzte. Der Ritterkanton Gebürg gehörte dem fränkischen Ritterkreis an und hatte seine Kanzlei in der Reichsstadt Bamberg.
Um 1700 gehörten dem Ritterkanton Gebürg folgende Adelsfamilien an:
- Freiherren von Pölnitz auf Aspach
- Freierren von Künsperg zu Nagel auf Schernau
- Freiherren von Auses zu Freienfels auf Freienfels
- Herren von Geuder auf Heroldsberg
- Herren von Künsperg auf Danndorf
- Herren von Redwitz auf Schmölz
- Freiherren von Künsperg auf Thurnau
- Freiherren Schirndinger von Schirnding