Ronald Dworkin
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Ronald Dworkin (* 11. Dezember 1931 in Worcester, Massachusetts, USA) ist ein Philosoph, der in erster Linie durch seine Beiträge zur Rechtsphilosophie, politischen Philosophie und Moralphilosophie bekannt ist. Seine Theorie des law as integrity gehört zu den anerkanntesten zeitgenössischen Theorien über die Natur des Rechts.
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[Bearbeiten] Biographische Übersicht
Ronald Dworkin wurde 1932 in Worcester, Massachusetts, USA geboren. Er erhielt einen Bachelor an der Harvard-Universität und einen weiteren an der Oxford-Universität, an der er Student von Sir Rupert Cross am Magdalen-College war. Dworkin besuchte anschließend die Harvard Law School an der Harvard-Universität. Nach seiner Anstellung bei Sullivan and Cromwell, einer prominenten Anwaltskanzlei in New York City, wurde Dworkin 1962 Associate Professor of Law an der Yale Law School, 1965 dann Professor of Law. 1968 wurde er auf den Wesley-N.-Hohfeld-Lehrstuhl für Rechtswissenschaft an der Yale-Universität berufen.
1969 wurde Dworkin Nachfolger von H.L.A. Hart auf dem Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Universität Oxford. 1994 übernahm er zudem die Position eines Frank-Henry-Sommer-Professor-of-Law an der New York University Law School.
Später unterrichtete Dworkin auch an dem University College in der Universität von London und auch der New York University.
Dworkin ist Fellow of the British Academy und Member of the American Academy of Arts and Sciences. Er erhielt zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen, unter anderem 2006 den von der Stiftung der Sparkasse Bielefeld im Gedächtnis an Niklas Luhmann verliehenen Bielefelder Wissenschaftspreis.
[Bearbeiten] Prinzipientheorie
Dworkin formulierte aus seinen Erfahrungen in der Rechtspraxis ein wichtiges Argument gegen den Rechtspositivismus: Eine Rechtsordnung bestehe nicht nur aus Normen (Regeln), sondern auch aus Prinzipien. Zwischen Regeln und Prinzipien unterscheidet Dworkin folgendermaßen: Die Anwendung einer Regel auf einen Einzelfall sei eine Frage des Ja oder Nein, des Alles oder Nichts: Lasse sich der Sachverhalt unter den Tatbestand subsumieren, dann trete die Rechtsfolge ein, wenn nicht, dann nicht. Prinzipien dagegen funktionierten nicht nach dem formalen "Wenn..., dann..."-Schema, sondern sie seien bei ihrer Anwendung im Einzelfall vielmehr zu gewichten. Es ist eine Abwägung erforderlich.
Prinzipien sind nach Dworkin bindende Elemente und Maßstäbe des Rechts außerhalb der Rechtsnormen. Daher gehören die Prinzipien entgegen den Lehren des Rechtspositivismus zu den verbindlichen Elementen der Rechtsordnung. Das Recht besteht daher also nicht nur aus den positiven Rechtsnormen der staatlichen Organe (Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Exekutive), sondern mindestens ebenso aus den immanenten Rechtsprinzipien, auf denen diese Normen beruhen. (siehe dazu: Bernd Rüthers, Rechtstheorie, 2. Auflage, München 2005, N 491a)
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[Bearbeiten] Kurze Zusammenfassung der Theorie Dworkins
- Recht ist eine Menge von Regeln, die durch die Art der Erzeugung identifiziert werden
- Jedes Rechtssystem enthält neben Regeln auch Prinzipien; es ist aber unmöglich, alle in einer Liste zusammenzufassen
- Diese Menge ist vollständig ==> Ermessen des Richters bei der Entscheidung von Fällen, die nicht eindeutig geregelt sind
- Richter sind dazu da rechtliche Rechte und Pflichten durchzusetzen ==> kein freies Ermessen, sondern Prinzipienbindung
- Eine rechtliche Verpflichtung besteht nur, wenn sie durch eine Rechtsregel vorgeschrieben ist
- Auch in Härtefällen hat eine Partei das Recht zu gewinnen ==> Richter hat die Pflicht diese Regeln herauszufinden
Doktrin der institutionellen Stützung: Jurist muss eine Theorie des Rechts entwickeln, die die Menge jener Prinzipien bestimmt, die benötigt werden, um die Regeln des System zu rechtfertigen. Recht im bestmöglichen Licht; keiner soll bei Gesetzesverstoß profitieren.
Individuelle Rechte durch Prinzipien fundiert mit zwei Eigenschaften:
- distributiver Charakter
- besondere Kraft
Legale Rechte: individuelle Rechte, die im bestehenden Recht institutionalisiert sind und sich in die Rechtstradition einfügen:
- In Einklang mit den Zwecken der bestehenden Gesetze und Präjudizien
- Durch Prinzipien begründet, die dem positiven Recht zugrunde liegen
Einwand: These der Rechte unbegründet und nutzlos
Verdienst: Nachweis, dass Annahme der vollständigen Autonomie des Rechts unhaltbar ist; Recht ist im Gesetzeszusammenhang des gesellschaftlichen Lebens eingebettet und daher mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen verbunden
[Bearbeiten] Veröffentlichungen Ronald Dworkins
- Taking Rights Seriously (1977), dt.: Bürgerrechte ernstgenommen (1990)
- A Matter of Principle (1985)
- Law's Empire (1986)
- Philosophical Issues in Senile Dementia (1987)
- A Bill of Rights for Britain (1990)
- Life's Dominion (1993)
- Freedom's Law (1996)
- Sovereign Virtue (2000)
- Folter. Amerika zerstört seine Selbstachtung. Die Lager in Guantánamo haben die Vereinigten Staaten weltweit in Verruf gebracht. Zu Recht. In: "Die Zeit" Nr. 28 vom 7. Juli 2005.
- Is Democracy Possible Here? Principles for a New Political Debate. Princeton University Press, 2006. - ISBN 0-69112-653-4 (vgl. die Weblinks: BBC-Hörfunksendung)
- "Hart's Postscript und das Wesen der politischen Philosophie". In: M. Becker/R. Zimmerling (Hg.): Politik und Recht. PVS-Sonderheft 36, Wiesbaden: VS-Verlag 2006, S. 33-75
- "Wenn Skepsis tödlich wird". In: Die Zeit Nr. 2 vom 4. Januar 2007, S. 34
[Bearbeiten] Weblinks
- Literatur von und über Ronald Dworkin im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Professor Dworkin's Home Page at New York University
- Eintrag (englisch) in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (inkl. Literaturangaben) - „Interpretation and Coherence in Legal Reasoning“
Multimedia
- Laurie Taylor talks to one of the world’s most eminent legal and political philosophers, Ronald Dworkin (aus der Hörfunkreihe Thinking Allowed, BBC Radio 4, 18. Oktober 2006 - 30 Min., RealAudio)
Personendaten | |
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NAME | Dworkin, Ronald |
KURZBESCHREIBUNG | Philosoph |
GEBURTSDATUM | 11. Dezember 1931 |
GEBURTSORT | Worcester, Massachusetts, USA |