Säkularisation in Bayern
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Im Rahmen der Säkularisation in Bayern fand in den Jahren 1802 und 1803 eine Verweltlichung kirchlicher Güter im Kurfürstentum Bayern statt.
Auslöser der in ganz Deutschland durchgeführten Säkularisierung waren die militärischen Erfolge Napoléon Bonapartes. Durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze mussten deutsche Staaten ihre linksrheinischen Gebiete abgeben. Als Entschädigung dafür wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstände zugeschlagen. Beinahe alle geistlichen Reichsstände wurden aufgelöst. Der Reichsdeputationhauptschluß ermächtigte die Landesherren aber auch explizit zur Aufhebung der landständischen Mediatklöster.
In Bayern fand mit der durch Minister Maximilian Joseph von Montgelas schon ab 1802 durchgeführten Säkularisation das reiche Ordensleben im Land ein fast vollständiges Ende. Im Januar 1802 verfügte ein Dekret Kurfürst Max IV. Josephs die Aufhebung fast aller Klöster in Kurbayern, die nicht der politischen Vertretung der Stände angehörten. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss besetzte Bayern auch bereits im Jahr 1802 die reichsunmittelbaren Hochstifte Augsburg, Bamberg, Freising und Würzburg sowie Teile der Hochstifte Eichstätt und Passau mit den jeweiligen Klöstern. Diese Vorgehensweise war aber nicht spezifisch bayerisch, sondern wurde auch von anderen Territorien praktiziert, die sich so ihren Anteil an der territorialen Konkursmasse des Alten Reichs sicherten. Außerdem wurden insgesamt neun schwäbische und vier fränkische Reichsabteien und das Fürststift Kempten in Besitz genommen. Dazu führte die Annexion von acht schwäbischen und sieben fränkischen Reichsstädten ebenfalls zur Aufhebung deren Klöster, sofern diese - wie etwa Nürnberg - nicht ihrerseits bereits während der Reformation ihre Klöster säkularisiert hatten. Schließlich wurden im März 1803 auch die bayerischen Prälatenklöster aufgelöst. Das Vermögen der Klöster wurde in der Regel zugunsten des Staates enteignet. Nur einige Klöster blieben als sogenannte Aussterbeklöster vor der Auflösung bewahrt. Diese Klöster durften aber keine neuen Mitglieder aufnehmen. Die Klosteranlagen wurden teilweise abgebrochen, andere Klostergelände an Privatleute verkauft. Ein nicht unbeträchtlicher Teil wird bis heute für staatliche oder kommunale Zwecke genutzt.
Die Aufhebung der bayerischen Klöster führte auch zur Auflösung zahlreicher Klosterbibliotheken. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stieg allein der Bestand der Hofbibliothek auf über 22.000 Handschriften an, die zum großen Teil aus den aufgehobenen Klöstern stammen. Zahlreiche Kulturschätze gingen aber auch verloren.
Die Säkularisation und ihre Folgen bedeuteten einen der tiefgreifendsten Umbrüche in der bayerischen Geschichte. So verheerend jedoch im einzelnen die Maßnahmen für die Klöster waren, so waren sie doch Grundlage für die Emanzipation der Kirche vom Staat. Sie gaben der Kirche und den Klöstern ihre innere Freiheit zurück. Es folgte eine innerkirchliche, theologische Neubesinnung. Schon unter König Ludwig I. wurden entsprechend dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern von 1818 neue Klöster gegründet bzw. alte Klöster wiederhergestellt und damit die Tradition des geistlichen Lebens neu belebt.
Die Säkularisation führte dazu, dass bis heute Abgaben an kirchliche Institutionen entrichtet werden müssen.
[Bearbeiten] Literatur
Alois Schmid (Hg.): Die Säkularisation in Bayern 1803 (Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Beiheft 23), München 2003
Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, Nr.45: " Bayern ohne Klöster? Die Säkularisation 1802/03 und die Folgen ".Eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, München 2003. Bezugsadresse: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Postfach 221152, 80501 München, ISBN 3-921635-70-5 ISSN 0932-5042